Gerichtsurteil VW-Betriebsräte erhielten zu hohe Löhne
Den Betriebsräten von VW ging es in der Vergangenheit gut – zu gut, sagt nun ein Gericht. Betriebsräte dürfen demnach nicht wie Manager bezahlt werden.
Nach dem Untreue-Freispruch für vier VW-Personalmanager hat das Landgericht Braunschweig klargestellt, dass auch leitende Betriebsräte in der Regel keine hohen Gehälter auf dem Niveau von Führungskräften beziehen dürfen.
Die zuständige Kammer vertritt die Auffassung, die Einstufung Freigestellter müsse sich dagegen an dem Lohn orientieren, den sie zum Zeitpunkt der Entsendung in die Belegschaftsvertretung für ihre bisherige Tätigkeit bekamen.
Dies geht aus einer erweiterten Urteilsbegründung zu dem Strafprozess hervor, der im September 2021 zunächst abgeschlossen worden war. Bald dürfte nun eine Grundsatzentscheidung zur Vergütung von Betriebsräten anstehen. Auch der "Spiegel" berichtete am Donnerstag darüber.
Kernargumentation des Gerichts: Vollzeitjobs im Betriebsrat seien letztlich Ehrenämter, die selbst bei Erwerb besonderer Kenntnisse und Erfahrungen nicht mit Aufgaben im höheren Management zu vergleichen seien.
560.000 Euro Bonus für den VW-Betriebsratschef
Bei dem Verfahren ging es unter anderem auch um die Frage, ob die hohen Gehälter die Betriebsräte dem Management gegenüber gewogen stimmen sollten. Eines steht zumindest fest: Die Bezüge lagen weit über dem Niveau, das viele Betriebsräte in ihrem gelernten Beruf regulär erreichen könnten.
So etwa im Fall von Bernd Osterloh, ehemaliger Betriebsratschef und mittlerweile Vorstandsmitglied der VW-Tochter Traton: Er kam 1977 als Industriekaufmann zum Autobauer. Damals erhielt er umgerechnet etwa 2.500 Euro brutto im Monat, 2015 erreichte er als Konzernbetriebsratschef einen Lohn von 17.000 Euro – dazu kamen freiwillige Boni von bis zu 560.000 Euro.
VW fordert Klarheit vom Gesetzgeber
Seine Nachfolgerin Daniela Cavallo legte im Sommer des vergangenen Jahres ihren Verdienst offen. Pro Jahr erhalte sie eine Festvergütung von 100.000 Euro plus zusätzliche Bonusleistungen, die in fünfstelliger Höhe lägen. Bleibt es nach dem Urteil dabei?
Der VW-Konzernbetriebsrat in Wolfsburg betonte auf Anfrage, der Gesetzgeber müsse mit einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes nun endlich Klarheit schaffen, welche genauen Maßstäbe für die Bezahlung anzulegen seien. "Die rechtlichen Unsicherheiten bei der Festlegung sind ein Thema für die betriebliche Mitbestimmung in ganz Deutschland. Es geht hier inzwischen nicht mehr nur um Volkswagen."
- Nachrichtenagentur dpa
- Süddeutsche Zeitung: Freispruch in Prozess um hohe VW-Betriebsratsgehälter
- Die Zeit: "Ich bin eigentlich ziemlich bescheiden"