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GEZ-Betrug: Verbraucherschützer klagen gegen falsche Website


Unterlassungsklage erhoben
Falsche GEZ-Firma verlangt Gebühren für Beitragsservice

Von t-online, llb

15.08.2024Lesedauer: 2 Min.
RundfunkbeitragVergrößern des BildesRundfunkbeitrag: Auf der Website rundfunkbeitrag.de sind alle Serviceangebote für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. (Quelle: dpa)

Ein kostenloser Service wird zur Kostenfalle für Verbraucher. Verbraucherschützer klagen nun gegen den Website-Betreiber, der vorgibt, er gehöre zum Beitragsservice von ARD und ZDF.

Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite service-rundfunkbeitrag.de und bietet für Interessenten die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) an. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dort für den Service Gebühren bezahlen.

Beim offiziellen Beitragsservice rundfunkbeitrag.de sind diese Vorgänge kostenlos. Auf der Webseite des Unternehmens ist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nicht klar erkennbar, dass der Service kostenpflichtig ist. Der vzbv hat nun eine Unterlassungsklage gegen die Firma erhoben. Zudem sollten Betroffene, die vor dem 28. Juni 2024 die Seite besucht und gezahlt haben, eine Erstattung fordern.

Musterbrief für Widerruf bei der Verbraucherzentrale

Bis vor Kurzem wurde bei der Google-Suche nach "Rundfunkbeitrag anmelden" die Ergebnisseite von service-rundfunkbeitrag.de angezeigt. Dabei handelte es sich um gekaufte Werbeanzeigen. Auf der Website des Betreibers gebe es dann Formulare, über die Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlassen können, so die Verbraucherschützer.

"Dass der Anbieter dafür 29,99 Euro verlangt, ist nicht klar genug erkennbar", sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des vzbv. "Wer bereits Geld bezahlt hat, sollte das zurückverlangen." Man müsse dazu den Widerruf erklären.

Dafür können Betroffene den Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen. Wer bisher nicht gezahlt und ein Schreiben der Inkassofirma Colleon AG erhalten habe, sollte sich von einer örtlich ansässigen Verbraucherzentrale beraten lassen.

Unternehmen akzeptiert Verbraucherwiderrufe

Nach Angaben des vzbv hat das Unternehmen angekündigt, einen Widerruf zu akzeptieren, sofern dieser mit der Widerrufsbelehrung in der Fassung bis zum 27. Juni 2024 verbunden ist. Konkret bedeutet dies: Verbraucherinnen und Verbraucher, die vor dem 28. Juni 2024 versehentlich eine Dienstleistung auf www.service-rundfunkbeitrag.de beauftragt haben, können ihren Vertrag noch widerrufen und Erstattung fordern oder die Zahlung verweigern.

Klage gegen Website-Anbieter

Der vzbv und die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hatten die SSS-Software Special Service GmbH bereits abgemahnt. Da der Anbieter keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben hat, hat der vzbv nun Klage beim Oberlandesgericht Koblenz erhoben.

Nach Ansicht des vzbv muss die intransparente Darstellung der Kosten auf der Webseite untersagt werden. Bislang sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Verbraucher auf die Webseite hereingefallen. Zudem prüfen die Verbraucherschützer des Bundesverbandes eine Sammelklage. Mit diesem Instrument können bereits gezahlte Beträge gegebenenfalls zurückgefordert werden.

Gut zu wissen: Alle Online-Services zum Rundfunkbeitrag sind kostenlos. Dazu gehören auch das An- oder Abmelden einer Wohnung oder die Übermittlung von Änderungen zum Beitragskonto. Die entsprechenden Online-Formulare stehen Ihnen auf der Website rundfunkbeitrag.de zur Verfügung.

Verwendete Quellen
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