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Rundfunkbeitrag: GEZ verschickt massenhaft Briefe


Geldstrafen drohen
Beitragsservice verschickt Tausende Briefe

Von t-online, jb

28.03.2024Lesedauer: 1 Min.
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Information: Beitragszahler müssen sich auf Änderungen einstellen. (Quelle: IMAGO/imago-images-bilder)
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Zahlreiche Haushalte bekommen Post vom Beitragsservice – oder haben bereits Post bekommen. Den Brief sollten Sie nicht ignorieren.

Briefe vom Beitragsservice – ehemals GEZ – enthalten meist keine positiven Nachrichten und werden daher von vielen gerne ignoriert – oder nicht sofort, sondern erst einige Wochen später geöffnet.

Das Aufschieben kann jedoch für einige Empfänger sehr teuer werden. Denn der Brief, den sie jetzt vom Beitragsservice erhalten, enthält wichtige Informationen. Wer diese ignoriert, muss mit Geldstrafen rechnen.

Was steht in dem Brief?

Mit dem Brief teilt der Beitragsservice mit, dass sich die Bankverbindung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags geändert hat.

Ab dem 23. April 2024 müssen Rundfunkbeiträge auf folgendes Konto überwiesen werden:

Empfänger: Beitragsservice von ARD, ZDF und DRadio
IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67
BIC: HELADEFFXXX
Kreditinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen

Das Bankkonto des Beitragsservices bei der Commerzbank Potsdam ist ab dem 23. April 2024 geschlossen.

Gut zu wissen

Bei dem Brief handelt es sich nicht um eine Betrugsmasche. Der Beitragsservice weist auf seiner Internetseite rundfunkbeitrag.de ebenfalls auf die geänderte Bankverbindung hin.
Über aktuelle Betrugswarnungen informiert Sie unser Betrugs-Ticker.

Wer erhält Post vom Beitragsservice?

Nur Beitragszahler in Berlin und Brandenburg, also aus dem Sendegebiet des RBB, erhalten diese Informationen. In anderen Bundesländern wurde die Bankverbindung nicht geändert.

IBAN nicht korrigiert? Das passiert jetzt

Wenn Sie die IBAN bei Ihrem Dauerauftrag oder der Überweisung für die Rundfunkgebühr nicht ändern, kommt die Gebühr beim Beitragsservice nicht an. Das heißt, Sie haben den Rundfunkbeitrag nicht gezahlt. Und dementsprechend wird Ihr Versäumnis auch behandelt. Das heißt, Sie erhalten einen sogenannten Festsetzungsbescheid. Darin werden Sie aufgefordert, den geschuldeten Rundfunkbeitrag plus Säumniszuschlag zu zahlen. Der Säumniszuschlag beträgt mindestens 8 Euro.

Der Beitragsservice verschickt keine gesonderte Zahlungserinnerung.

Info

Beitragszahler, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen nichts weiter beachten.

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