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Grundversorgung: Hohe Strom- und Gaspreise – lohnt sich der Wechsel?


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Hohe Strom- und Gaspreise
Lohnt sich der Wechsel in die Grundversorgung?


Aktualisiert am 24.10.2022Lesedauer: 3 Min.
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Ein Stromzähler: Grundversorger sind jene Energieunternehmen, die die meisten Haushalte in einem Netzgebiet beliefern. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer)
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Grundversorger galten eigentlich immer als teuer, doch in der Energiekrise hat sich das Blatt gewendet. Ein Wechsel kann sich lohnen. Doch es gibt auch einige Haken.

Lange Zeit hieß es für Strom- und Gaskunden: "Bloß raus aus der Grundversorgung!" Schließlich lag der Tarif des örtlichen Anbieters deutlich über den Angeboten der Billigkonkurrenz, oft sogar war er der höchste am Markt. Doch seit der Energiekrise gilt der Rat nicht mehr. Im Gegenteil.

Weil die Grundversorger Strom und Gas langfristig beschaffen, sind sie weniger von den aktuellen Preisturbulenzen betroffen. Anders als die Energiediscounter, die kurzfristig am Spotmarkt kaufen, braucht es sie noch nicht zu interessieren, dass die Megawattstunde Gas im September 208 Prozent teurer war als im Vorjahr.

Denn das Erdgas für ihren aktuellen Grundversorgungstarif haben sie meist schon vor zwei bis drei Jahren gekauft. Statt für durchschnittlich 191 Euro, die die Megawattstunde Gas im September im Großhandel kostete, zahlten sie 2020 gerade einmal 20 bis 35 Euro. Lautet die neue Devise nun also "Nichts wie rein in die Grundversorgung"?

Wann Sie Ihren Strom- und Gasvertrag kündigen sollten

"Für Kunden, die saftige Preiserhöhungen bekommen, ist in den meisten Fällen die Sonderkündigung ratsam", sagt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, zu t-online. "Das führt dann automatisch dazu, dass man in die Grundversorgung fällt. Es ist aber empfehlenswert, sich beim Grundversorger zu melden."

Grundversorgung

Die Grundversorgung mit Gas oder Strom bietet immer der Anbieter, der in der Region die meisten Kunden beliefert. Sie können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Preisänderungen muss der Versorger sechs Wochen im Voraus mitteilen.

Laut einer Auswertung des Verbraucherportals "finanztip.de" ist es derzeit meist so, dass die Grundversorgung zu den günstigsten Angeboten zählt. Während Sondertarife für Gas mitunter um mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde steigen, verlangen Grundversorger demnach nur rund 13 bis 24 Cent mehr.

Ähnlich sieht es beim Strom aus: Hier liegen die meisten Grundversorger "finanztip.de" zufolge noch bei Arbeitspreisen von etwa 30 bis 40 Cent pro Kilowattstunde, während andere Anbieter mehr als 60 Cent oder gar über einen Euro aufrufen.

So kommen Sie aus Ihrem Vertrag heraus

Wer mit einer Preissteigerung bei seinem Strom- oder Gastarif konfrontiert ist, hat in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. "Der Vertrag kann dann zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt", sagt Verbraucherschützer Sieverding.

Steigen die Preise also etwa zum 1. November, können Betroffene bis zum 31. Oktober kündigen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss Ihre Kündigung dann aber auch beim Versorger angekommen sein. Lesen Sie hier mehr dazu, wann es sich lohnt, den Anbieter zu wechseln.

Grundversorgung bleibt nicht ewig günstig

Wer wechseln möchte, sollte sich jedoch bewusst sein, dass auch die Grundversorgung mittelfristig teurer werden wird. "Auch Versorger, die bereits vor der Energiekrise günstige Mengen gekauft haben, müssen bald zu den teuren Preisen an den Börsen einkaufen und geben diese Kosten an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter", sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie beim Vergleichsportal "Check24". Etwa ein halbes Jahr dürfte die Grundversorgung noch günstiger sein als viele Sondertarife, schätzen Experten.

Allerdings müssen Neukunden beim Wechsel darauf gefasst sein, nicht sofort in der normalen Grundversorgung zu landen. Einige Anbieter verfrachten sie zunächst in die teurere Ersatzversorgung – bis zu drei Monate lang.

Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung greift, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann – beispielsweise wegen Insolvenz. Auch wenn es zu Verzögerungen beim Anbieterwechsel kommt, springt sie ein. Seit diesem Sommer dürfen die Versorger dafür höhere Preise verlangen als in der Grundversorgung.

Viele Beschwerden über Grundversorger

Verbraucherschützer halten diese Praxis für unzulässig. "Nach unserer Rechtsauffassung landen nur Kunden in der Ersatzversorgung, deren Anbieter sie aktiv gekündigt hat oder Insolvenz angemeldet hat", sagt Energieexperte Sieverding. "Wenn die Kunden aktiv kündigen, zum Beispiel infolge von Preiserhöhungen, haben sie Anspruch auf die direkte Belieferung in der Grundversorgung."

Doch die Realität sieht anders aus: "Hier gibt es in der Tat derzeit Diskussionen mit der Branche. Bei den Verbraucherzentralen sind dazu eine Reihe Beschwerden eingegangen", so Sieverding. Aktuell bereitet man dort Musterschreiben vor, mit denen betroffene Kunden sich dagegen wehren können, zwangsweise in den höheren Ersatztarif einsortiert zu werden.

Wo der Wechsel in die Grundversorgung möglich ist

Es gibt aber auch Gas- und Stromversorger, bei denen der direkte Wechsel in die Grundversorgung ohne Probleme möglich ist. Keine Schwierigkeiten machen beim Gas beispielsweise die Stadtwerke in Leipzig, Essen, Duisburg, Bonn und Münster. In München und Bochum müssen Kunden ausdrücklich nach der Grundversorgung verlangen. Auch Rheinenergie in Köln, Eon in Hamburg, N-ergie in Nürnberg und DEW21 in Dortmund sortieren Neukunden direkt im Grundversorgungstarif ein.

Beim Strom gelingt das unter anderem bei Vattenfall in Berlin und Hamburg, bei Enercity in Hannover, bei Ovag in bestimmten Regionen in Hessen und bei den Stadtwerken in Kiel und Leipzig. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie jedoch vor einem Wechsel bei Ihrem örtlichen Grundversorger nachfragen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Schriftliches Statement von Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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