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Gefälschte Steuerbescheide: So erkennen Sie Betrug in Ihrem Bundesland


In mehreren Bundesländern
Vorsicht vor gefälschten Steuerbescheiden

Von dpa, trf

Aktualisiert am 21.01.2025 - 10:28 UhrLesedauer: 1 Min.
Mann öffnet Brief an einem Briefkasten im HausflurVergrößern des Bildes
Gefälschte Steuerbescheide per Post: Bestehen Zweifel an der Richtigkeit, fragen Sie sicherheitshalber beim zuständigen Finanzamt nach. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/dpa-bilder)
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Kriminelle versuchen aktuell mithilfe von gefälschten Steuerbescheiden Kasse zu machen. Geforderte Steuernachzahlungen sollten Sie daher sorgfältig prüfen.

Steuerbescheid eingetroffen? Wenn das Schreiben eine unerklärliche Nachzahlung fordert, sollte man vor der Überweisung besser noch einmal genau hinschauen. In mehreren Bundesländern haben Verbraucherinnen und Verbraucher bereits gefälschte Steuerbescheide per Post erhalten, teilt das brandenburgische Finanzministerium mit. Wer auf die Forderung eingeht, überweist nicht an die zuständige Behörde, sondern an Kriminelle.

Die Finanzministerien der betroffenen Bundesländer raten daher, die eingetroffenen Steuerbescheide genau auf deren Echtheit zu prüfen. Oft würden die Betrüger Finanzämter mit falscher Anschrift oder Telefon- und Faxnummern, die nicht zum Ort passen, angeben. "Es empfiehlt sich, die Steuernummern, die Angaben zum Finanzamt oder die äußere Aufmachung des Bescheids mit vorherigen Bescheiden zu vergleichen", rät das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.

Mit folgenden Ratschlägen tappen Sie nicht in die Falle:

  • Prüfen Sie Steuerbescheide immer aufmerksam – gleichen Sie insbesondere die persönliche Steuernummer und die Steueridentifikationsnummer genau ab. Bei gefälschten Dokumenten stimmen oft nur Name und Adresse, die anderen Daten sind frei erfunden.
  • Erwarten Sie keinen Steuerbescheid oder haben Sie Zweifel an der Echtheit? Dann fragen Sie beim zuständigen Finanzamt nach, ob alles seine Richtigkeit hat. Kontaktdaten finden Sie zum Beispiel auf dem Steuerbescheid des Vorjahres.
  • Brauchen Sie den Steuerbescheid unbedingt per Post? Falls nicht, können Sie beim Online-Finanzamt Elster auch in die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheids einwilligen. Dann können Sie das Dokument nur dort abrufen.
Verwendete Quellen
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