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Maskenstreit: Gericht verurteilt Bund zur Millionenzahlung


Corona
Maskenstreit: Gericht verurteilt Bund zur Millionenzahlung

Von dpa
Aktualisiert am 19.07.2024Lesedauer: 3 Min.
Corona-MaskenVergrößern des BildesDer Bund wurde nach Angaben des Kölner Oberlandesgerichts zur Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt. (Symbolbild) (Quelle: Thomas Frey/dpa/dpa-bilder)

Als die Corona-Pandemie ausbrach, wurde händeringend nach FFP2-Masken gesucht. Ein Bundesministerium bot viel Geld - und viele Händler beschafften überraschend große Mengen. Das war eine teure Sache.

Im milliardenschweren Streit um die Bezahlung von FFP2-Masken hat das Bundesgesundheitsministerium eine Niederlage einstecken müssen. Der Bund sei zur Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt worden, teilte das Kölner Oberlandesgericht (OLG) mit (6 U 101/23) und vertrat damit eine andere Haltung als das Bonner Landgericht, das in erster Instanz keine Zahlungspflicht gesehen hatte.

Geklagt hatte die Handelsfirma ILTS, die im Frühjahr 2020 nach Ausbruch der Corona-Pandemie an einer staatlichen Ausschreibung teilgenommen hatte. Dabei hatte das Bundesgesundheitsministerium ein sogenanntes Open-House-Verfahren gewählt - jeder, der mitmachte, bekam den Zuschlag. Für eine FFP2-Maske gab es 4,50 Euro und für eine OP-Maske 60 Cent. Im Rückblick waren die Preise viel zu hoch. Allerdings waren die Schutzmasken damals auf dem Weltmarkt ein knappes Gut - die Antwort auf die Frage, welcher Preis angemessen war, war daher schwierig.

Bei der Ausschreibung machten viel mehr Firmen mit als vom Ministerium angenommen, sie wollten massenhaft Masken liefern. Bei einem großen Teil der Ware verweigerte das Ministerium aber die Annahme. Das war im Fall von ILTS laut OLG Köln nicht rechtmäßig. Das Urteil könnte eine gewisse Signalwirkung für andere ähnliche Fälle haben, die noch anhängig sind. Ende Juni hatte das OLG Köln bereits in einem anderen Fall entschieden, dass dem Maskenlieferanten das Geld zusteht.

Bund droht Milliardenrechnung

Auf das Bundesgesundheitsministerium könnten insgesamt Milliardenkosten zukommen. Das setzt den damaligen Bundesgesundheitsminister und heutigen Oppositionspolitiker Jens Spahn von der CDU unter Druck. Das Maskenthema wird auch im Bundestag debattiert, unlängst äußerte sich Spahn hierzu in einer Aktuellen Stunde des Parlaments und rechtfertigte sein damaliges Vorgehen damit, dass man in der Not habe entscheiden müssen. Man habe nach der Devise gehandelt, dass Haben besser sei als Brauchen.

Lauterbach will keinen Vergleich

Der amtierende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der die Angelegenheit gewissermaßen geerbt hat von seinem Vorgänger, lehnte im Juni einen Vergleich mit klagenden Maskenlieferanten ab. Man prüfe, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen, sagte er damals. Aus schwelenden Streitfällen um Masken-Lieferungen sind noch in etwa 100 Fällen Klagen mit einem Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro anhängig.

Die Handelsfirma ILTS verkaufte dem Bund damals 15 Millionen FFP2-Masken und eine hohe Anzahl an OP-Masken. Nach den Worten ihres Anwalts Till Veltmann war die Lieferung zunächst bis Ende April 2020 vorgesehen, dann verschob das Bundesministerium die Übergabe zweimal auf spätere Zeitpunkte im Mai. Dann sei der Bund von seinem Vertrag zurückgetreten, ohne eine erneute Frist zu setzen, sagt Veltmann. Das sei nicht rechtmäßig gewesen, urteilt nun das Kölner Gericht.

Firmenanwalt fordert Schlussstrich

"Es ist ein Unding, dass die Bundesrepublik bis heute versucht, die Ansprüche abzuwehren - dadurch wird der Schaden immer höher", sagt Anwalt Veltmann und appelliert an das Bundesministerium, den Rechtsstreit nicht weiter in die Länge zu ziehen. Pro Monat fielen allein im ILTS-Verfahren eine Million Euro an zusätzlichen Zinsen an. "Die Bundesrepublik sollte jetzt einen Schlussstrich ziehen und das Verfahren beenden", sagt der Jurist. Für andere Verfahren im Maskenstreit sei das Kölner Urteil wegweisend. "Das ist eine Leitentscheidung für nahezu alle im Moment anhängigen Maskenfälle."

Die Kölner Richter ließen in dem Urteil keine Revision zu. Allerdings könnte das Bundesgesundheitsministerium eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einreichen. Die Frage, ob man das tun werde, ließ das Bundesgesundheitsministerium am Freitagnachmittag unbeantwortet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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