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Steuererklärung: Fahrtkosten absetzen? Finanzamt fragt öfter nach Belegen


Steuererklärung
Bei dieser Angabe schauen Finanzämter jetzt genauer hin

Von t-online, cho

Aktualisiert am 23.05.2023Lesedauer: 3 Min.
Elster-App und Belege (Symbolbild): Das Finanzamt kann bei der Einkommensteuererklärung Nachweise für Ihre Ausgaben verlangen.Vergrößern des Bildes
Elster-App und Belege (Symbolbild): Das Finanzamt kann bei der Einkommensteuererklärung Nachweise für Ihre Ausgaben verlangen. (Quelle: Laura Ludwig/dpa-tmn)

Bei der Steuererklärung müssen Sie Belege erst dann einreichen, wenn das Finanzamt nachfragt. Bei diesem Posten geschieht das immer häufiger.

Wer zu einer Steuererklärung verpflichtet ist oder diese freiwillig abgibt, kann bestimmte Kosten absetzen. Manchmal gibt es dafür Pauschalen, manchmal lohnt es sich, alle Posten ganz genau aufzulisten – und manchmal sollten Sie das sogar unbedingt tun. Denn das Finanzamt schaut bei einigen Ausgaben ganz genau hin.

Dazu gehört auch die Höhe der absetzbaren Fahrtkosten. Wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) mitteilt, prüfen die Steuerbeamten inzwischen besonders akribisch, ob alle Angaben stimmen. Woran liegt das? Und wie gibt man die Fahrtkosten überhaupt korrekt an? Ein Überblick.

Warum schaut das Finanzamt bei Fahrtkosten jetzt genauer hin?

Bis vor kurzem lief es noch so: Angestellte, die fünf Tage die Woche arbeiteten, konnten sich im Jahr zwischen 220 und 230 Fahrten zum Job als Werbungskosten anerkennen lassen und dafür die sogenannte Pendlerpauschale nutzen. Doch seit der Corona-Pandemie sind so viele Arbeitswege gar nicht mehr üblich. Viele fahren nicht mehr täglich ins Büro oder zum Betrieb, weil sie stattdessen auch von zu Hause arbeiten können.

"Und wer nicht ins Büro fährt, darf für diese Tage auch keine Fahrtkosten angeben", heißt es bei der VLH. "Gerade hierauf achten die Finanzämter nun zunehmend stärker und fordern eine Arbeitgeberbescheinigung über die tatsächlich geleisteten Arbeitstage." Die Regel, dass 220 oder 230 Fahrten pro Jahr akzeptiert werden, gelte seit 2020 nicht mehr ohne Weiteres.

Wie prüft das Finanzamt die angegebenen Arbeitstage?

Legen Sie Ihrer Steuererklärung keinen Nachweis bei, schauen sich die Finanzbeamten zunächst an, wie plausibel Ihre Angaben sind. Haben Sie beispielsweise viele Fortbildungskosten in Ihrer Steuererklärung eingetragen? Oder etliche Arztrechnungen? Passt das zu der Anzahl Ihrer Arbeitstage, die Sie angegeben haben?

"Wenn nicht, kann das Finanzamt den Arbeitnehmer dazu auffordern, die Anzahl seiner Arbeitstage nachzuweisen. Zum Beispiel durch ein Schreiben der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers", so die VLH. "Im schlimmsten Fall – wenn in der Steuererklärung immer wieder zu viele Arbeitstage angegeben werden – droht ein Strafverfahren."

Wie errechne ich die korrekte Anzahl Arbeitstage?

Indem Sie von der Gesamtzahl der Tage im Jahr all jene Tage abziehen, an denen Sie nicht gearbeitet haben. Dazu gehören für die meisten Arbeitnehmer die 104 Samstage und Sonntage, je nach Bundesland zwischen 9 und 13 Feiertage, Ihre Urlaubstage und Krankentage. Aber auch wenn Sie einen Betriebsausflug, eine Fortbildung oder Dienstreise unternommen haben, zählen diese Tage nicht zur Berechnung der Fahrtkosten dazu.

Und natürlich müssen Sie auch alle Tage herausrechnen, an denen Sie von zu Hause gearbeitet haben. Für diese Zeiten gibt es eine eigene Homeoffice-Pauschale. 2022 erkennt das Finanzamt maximal 120 Homeoffice-Tage an, pro Tag können Sie 5 Euro ansetzen. 2023 sind bis zu 210 Tage möglich, die Pauschale erhöht sich zudem auf 6 Euro pro Tag. Ob für Sie die Homeoffice-Pauschale oder die Pendlerpauschale günstiger ist, hängt von der Länge Ihres Arbeitswegs ab.

Wie berechnen sich die Fahrtkosten zur Arbeit?

Berufstätige bekommen für jeden Kilometer der einfachen Fahrtstrecke 30 Cent – ab dem 21. Kilometer 38 Cent – als Entfernungspauschale vom Staat. Wer zum Beispiel jeden Tag 20 Kilometer zur Arbeit fährt, kann allein für die Kosten der Fahrten also mehr als 1.230 Euro Werbungskosten absetzen.

Bei 1.230 Euro liegt 2023 der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Er wird allen Angestellten gewährt, die eine Steuererklärung abgeben, ohne dass sie dafür überhaupt Angaben zu Werbungskosten machen müssen. Das bedeutet aber auch: Erst wenn Ihre tatsächlichen Ausgaben über diesem Betrag liegen, lohnt es sich, diese einzeln aufzuführen. Dafür dann aber richtig: Jeder Euro oberhalb des Pauschbetrags senkt Ihre Steuerlast.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) vom 22. Mai 2023
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