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Pflegekosten steigen: Wie Sie sich gegen die Preiserhöhung wehren


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Über 200 Euro mehr als 2023
Pflegekosten steigen – wie Sie sich gegen Preiserhöhungen wehren


Aktualisiert am 10.07.2024Lesedauer: 4 Min.
Eine Pflegerin kümmert sich um eine ältere Frau (Symbolbild): Für Pflegebedürftige und ihre Familien sind die selbst zu zahlenden Anteile weiter gestiegen.Vergrößern des Bildes
Eine Pflegerin kümmert sich um eine ältere Frau (Symbolbild): Für Pflegebedürftige und ihre Familien sind die selbst zu zahlenden Anteile weiter gestiegen. (Quelle: Tom Weller/dpa)

Viele Pflegebedürftige erhalten in diesen Tagen Post von ihren Pflegeheimen. Sie sollen zum Teil Hunderte Euro mehr im Monat zahlen. Was Sie jetzt tun können.

Obwohl der Staat inzwischen höhere Entlastungszuschläge gewährt, zahlen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen immer mehr für den Platz im Pflegeheim. So waren zum 1. Juli 2024 im ersten Jahr im Heim durchschnittlich 2.871 Euro pro Monat an Zuzahlungen aus eigener Tasche fällig. Das sind 211 Euro mehr als Mitte 2023, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab. Lesen Sie hier, woraus sich die Eigenbeteiligung zusammensetzt.

Mit der höchsten Entlastung ab dem vierten Jahr im Heim legte die Zuzahlung im Schnitt auf 1.865 Euro je Monat zu. Das sind 91 Euro mehr als zum 1. Juli 2023. Erstmals wurden in die Auswertung auch Ausbildungskosten einbezogen, die ebenfalls von den Heimen weitergegeben werden. Dieser Posten wurde aber auch in die Vergleichswerte vom 1. Juli 2023 eingerechnet, wie es zur Erläuterung hieß.

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Kosten aufteilen:

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Kündigt das Pflegeheim eine Preiserhöhung an, sollten Sie das nicht ungeprüft hinnehmen. Denn die Einrichtungen müssen sich an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten. Nur wenn die alle erfüllt sind, ist die Erhöhung wirksam, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Und das ist häufig nicht der Fall.

Laut dem Geldratgeber "Finanztip" sind rund drei Viertel der Schreiben, die der Biva-Pflegeschutzbund und die Verbraucherzentrale Berlin prüfen, fehlerhaft und damit unwirksam.

Diese Vorgaben muss die Ankündigung erfüllen

Laut § 9 Abs. 2 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) muss die Entgelterhöhung folgende formale Kriterien erfüllen:

  • Sie muss schriftlich und begründet sein.
  • Sie muss das Datum enthalten, ab dem Sie mehr zahlen sollen.
  • Die Ankündigung muss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Preisanstieg bei Ihnen eingehen.
  • Sie muss auflisten, für welche Posten die Preise steigen.
  • Sie muss alte und neue Kostenbestandteile gegenüberstellen.
  • Sie muss angeben, in welchem Verhältnis die Kosten auf den Heimbewohner umgelegt werden.

Preisanstieg können Sie nur hinauszögern

Missachtet die Pflegeeinrichtung eines oder mehrere dieser Kriterien, müssen Sie der Erhöhung nicht zustimmen. Sowohl Biva als auch die Verbraucherzentralen können helfen, das Schreiben zu prüfen. Die Verbraucherzentrale stellt zudem einen Musterbrief zur Verfügung.

Allerdings können Sie mit dem Widerspruch die höheren Preise nicht komplett abwenden, sondern nur aufschieben. Sobald das Pflegeheim Ihnen eine korrekte Entgelterhöhung schickt, sind Sie zur Zahlung verpflichtet.

Wer Sozialhilfe beantragen kann

Reicht Ihre Rente dafür nicht aus, können Sie "Hilfe zur Pflege" beantragen. Diese Sozialleistung bekommen alle, die nachweisen können, dass das eigene Einkommen zu gering ist, kein höheres Vermögen als 5.000 Euro vorhanden ist (bei Ehepartnern 10.000 Euro) und ihre Kinder weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.

Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Sozialhilfeträger. Er gilt allerdings nicht rückwirkend. 2021 bezogen rund 400.000 Menschen Hilfe zur Pflege. Knapp 335.000 davon lebten in Pflegeheimen.

Pflegewohngeld als weitere Option

"Auch das Pflegewohngeld könnte für jene, bei denen das Geld nicht reicht, womöglich eine Option sein", sagt Juristin Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW. Der Haken: Das Pflegewohngeld gibt es nur in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Es wird gezahlt, wenn das Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen nicht ausreicht. Darüber werden dann die Investitionskosten eines Heims finanziert – etwa Gebäudemieten und Instandhaltungskosten. Der Vermögensfreibetrag bei Pflegewohngeld beträgt 10.000 Euro bei Alleinstehenden und 15.000 Euro bei Ehepartnern oder Lebenspartnern.

Heimbewohner können zudem oft noch andere Leistungen beim Sozialamt geltend machen, etwa eine Kleiderpauschale. Auch ein Wechsel in die ambulante Pflege kann sinnvoll sein – so es der Pflegegrad denn zulässt. Denn die ist oft günstiger als die stationäre Pflege.

Früh privat vorsorgen

Wer noch Zeit zur Vorsorge hat, kann über eine private Pflegezusatzversicherung nachdenken, um später nicht in finanzielle Bedrängnis zu geraten. Je früher Sie damit beginnen, desto günstiger sind meist auch die Beiträge. Laut der Finanzberatung MLP empfehlen sich vor allem Pflegerenten- und Pflegetagegeldversicherungen.

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt im Leistungsfall einen fest vereinbarten Tagessatz aus, der sich nach Ihrem Pflegegrad richtet. Vorteil der Police ist, dass Sie als Versicherter Ihre Pflegekosten nicht einzeln nachweisen müssen. So können zum Beispiel auch pflegende Angehörige die Zahlungen beziehen.

Gegenüber der Pflegerente punktet die Pflegetagegeldversicherung mit günstigeren Beiträgen. Um der Inflation entgegenzuwirken, ist es sinnvoll, eine Dynamik zu vereinbaren. Damit steigen zwar die Beiträge, aber eben auch die späteren Leistungen.

Pflegerente: einmalige oder monatliche Zahlung

Die Pflegerente hingegen überweist im Pflegefall eine vorab vereinbarte Monatsrente. Auch bei dieser Variante müssen die Versicherten ihre Kosten nicht einzeln nachweisen. Diese Variante sei flexibler als die Pflegetagegeldversicherung. Denn Versicherte dürften meist auswählen, ob sie ihre Beiträge einmalig oder laufend zahlen möchten.

Dabei bleibe der Beitrag während der gesamten Zahlungsdauer in der Regel stabil. Kunden könnten zudem ohne erneute Gesundheitsprüfung die Leistungen erhöhen – etwa wenn sich die Lebensumstände ändern.

Die Pflegekostenversicherung erstattet lediglich jene Ausgaben, die Sie belegen können. Pflegende Angehörige werden nicht unterstützt. Die Auszahlungen sind in der Regel auf einen jährlichen Höchstbetrag gedeckelt.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Finanzberatung MLP
  • Mitteilung des Biva-Pflegeschutzbunds
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