Diskussion in Deutschland Verstoßen Namensschilder gegen den Datenschutz?
Nach einem Fall in Wien hat die Diskussion um die Namen von Mietern auf Klingelschildern jetzt auch Deutschland erreicht. Datenschützer verlangen die ausdrückliche Zustimmung von Mietern. Ohne diese dürfe kein Name aufs Klingelschild.
Klingelschilder dürfen nicht ohne Zustimmung der Betroffenen mit einem Namen versehen werden. Darauf hat der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse im Radiosender MDR Aktuell hingewiesen.
Hasse sagte dem MDR, dies sei "vom Datenschutz nicht gedeckt". Namen auf einem Klingelschild seien "personenbezogene Angaben". Diese würden "vom Vermieter an eine unbekannte Zahl Dritter übermittelt". Deshalb sei dafür eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter nötig.
Dies habe mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai nichts zu tun, erklärte Hasse dem Sender. Man sei aber bisher davon ausgegangen, dass Vermieter und Mieter die gleiche Auffassung hätten, den Namen zu zeigen.
Laut einem Bericht der "Bild" plant der Eigentümerverband "Haus & Grund", seinen rund 900.000 Mitgliedern zu empfehlen, die Namen auf Schildern bei vermieteten Wohnungen zu entfernen. Begründung: Mieter könnten klagen, weil ihr Name an der Tür ihre Privatsphäre störe. Große Wohnungsbaufirmen wie die "Deutsche Wohnen" haben bisher keine Pläne, Klingelschilder zu verändern, berichtet "Bild.de".
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Müssen Mieter jetzt ihre Klingelschilder abschrauben? Datenschützer halten das für übertrieben. "Wir halten die DSGVO hier nicht für anwendbar, da es sich um keine automatisierte Datenerfassung handelt", sagte die Sprecherin der Berliner Datenschutzbeauftragten Jana Schönefeld der dpa. Das Regelwerk greife nur bei automatisierten Datenverarbeitungen und Dateien. Auch der bayerische Landesdatenschützer Thomas Kranig sehe keine Notwendigkeit, Klingelschilder zu anonymisieren. Das sagte er der "Augsburger Allgemeinen".
Wahlmöglichkeit bieten statt Schilder austauschen
Die Berliner Datenschutzbehörde empfiehlt Vermietern, den Mietern bei Neuvermietung eine Wahlmöglichkeit zu bieten. Alle Namensschilder von Altmietern zu entfernen, wäre dagegen "wirtschaftlicher Wahnsinn", sagte Schönefeld. Bei möglichen Klagen würde die Behörde den Vermieter anschreiben. Die Verhängung von Bußgeldern hält Schönefeld für unwahrscheinlich.
Grüne: kein Datenschutz für Klingelschilder
Die Behauptung, die Datenschutzgrundverordnung würde Mieter dazu zwingen, ihre Klingelschilder abzumontieren, entbehre "jeder Grundlage", erklärte hingegen der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Die "ganz überwiegende Mehrzahl der normalen, analogen Klingelschilder sind datenschutzrechtlich nicht betroffen", betonte er.
Für die anderen, die zum Beispiel in großen Wohnungsbaugesellschaften verwaltet und ausgedruckt und zum Teil sogar digital an Türen angezeigt würden, sei zwar die DSGVO einschlägig. Aber für die Anbringung des namentlichen Türschildes gebe es zweifellos ein "berechtigtes Interesse" im Sinne von Artikel 6 der DSGVO. Deshalb müsse hier "keine generelle Einwilligung eingeholt werden".
Beschwerde eines Mieters in Wien hat Konsequenzen
Anfang Oktober hatte eine Entscheidung einer städtischen Wiener Wohnungsbaufirma für Diskussionen gesorgt. Diese muss die Namen auf rund 220.000 Klingelschildern entfernen und Nummern verwenden, weil ein Mieter gegen die Namensnennung vorgegangen war. Wer seinen Namen in Zukunft auf dem Klingelschild haben möchte, muss ihn künftig selbst anbringen.