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Bundesnetzagentur: Kinderuhren mit Abhörfunktion müssen vernichtet werden


Bundesnetzagentur
Kinderuhren, die heimlich abhören, müssen vernichtet werden

Von t-online, hd

Aktualisiert am 17.11.2017Lesedauer: 1 Min.
Grundschulklasse: Kinder und Lehrer können heimlich abgehört werden.Vergrößern des Bildes
Grundschulklasse: Kinder und Lehrer können heimlich abgehört werden. (Quelle: imago-images-bilder)

Die Bundesnetzagentur stuft smarte Uhren für Kinder als "unerlaubte Sendeanlage" ein. Denn Eltern können damit die Umgebung der Kinder belauschen. Die Behörde hat diese "Handgelenkwanzen" jetzt verboten. Sie müssen vernichtet werden.

Die beliebten Smartwatches für Kinder besitzen ein Sendeteil und eine Sim-Karte. Eltern können damit per App unbemerkt die lieben Kleinen abhören und auch unbemerkt die Umgebung belauschen. Die Bundesnetzagentur hat am Freitag den Verkauf verboten, der alle Smartwatches für Kinder trifft, die eine Abhörfunktion besitzen.

"Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen", zitiert die Süddeutsche Zeitung Jochen Homann, den Präsidenten der Behörde. "Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt."

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Die Uhren sind für Kinder im Alter zwischen 5 und 12 Jahren gedacht und besitzen auch einfache Telefonfunktionen, zum Beispiel um zu Hause anzurufen. Sie können aber auch per "silent call" angerufen werden und als unbemerkt vom Träger als Abhörwanze genutzt werden.

Die Behörde rät Besitzern, die Uhren "unschädlich zu machen" und einen Beweis dafür aufzubewahren. Denn der Besitz einer solchen Uhr ist in Deutschland strafbar, so die Behörde. Schulen rät die Bundesnetzagentur, auf Uhren mit Abhörfunktion zu achten. Es gibt aber auch Smartwatches für Kinder ohne Abhörfunktion.

Anfang des Jahres hatte die Behörde bereits die Kinderpuppe "Cayla" verboten. Sei wurde als "getarnte Abhöranlage" eingestuft. Eltern wurden aufgerufen, die Puppe zu zerstören.

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