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Google: DMA-Gesetz der EU führt zu Änderungen bei Suchergebnissen


Digital-Gesetz DMA
Google: große Änderungen bei den Suchergebnissen

Von dpa
07.03.2024Lesedauer: 2 Min.
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Google: Das neue Digital-Gesetz führt zu Änderungen bei Google und Co. (Quelle: via www.imago-images.de/imago-images-bilder)
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Bei Google stehen große Änderungen an. Das Digital-Gesetz DMA schreibt neutrale Algorithmen vor – deshalb musste der Konzern einige Angebote einstampfen.

Als Reaktion auf verschärfte Auflagen der Europäischen Union (EU) überarbeitet Google seine Internet-Suche und einige andere Angebote. Mit dem Start des europäischen Digitalgesetzes DMA wird Google in Zukunft Ergebnisse von Spezialsuchmaschinen ausführlicher darstellen müssen.

Dabei gehe es zum Beispiel um Vergleichsportale für Flüge, Hotels oder Shopping-Angebote, wie der Internet-Konzern in einem Blogeintrag am Dienstag erläuterte. Einige interne Funktionen wurden dagegen entfernt. Als Beispiel dafür nennt Google seine Flugsuche.

Spezialsuchmaschinen in Suchergebnissen

Suchergebnisse sollen Inhalte von Spezialsuchmaschinen darstellen, wenn sie für die Suchanfrage von Nutzern relevant seien, erklärte Google. Bei konkreten Anfragen können auch Informationen aus verschiedenen Diensten vermischt werden.

Bei Angaben zu einem bestimmten Ort tauchten Daten von Google gleichberechtigt mit denen aus anderen Quellen auf. Die Darstellung könne sich auch abhängig davon ändern, von welchem Ort aus ein Nutzer eine Suche starte.

Einige dieser Änderungen hatte der Konzern bereits im Januar vorgestellt und in den vergangenen Wochen auf der Grundlage der Rückmeldungen von Behörden, Nutzern und Software-Entwicklern nachjustiert.

Die Gatekeeper: Meta, Google und Co.

Der Digital Markets Act (DMA) wird Technologiekonzerne ab einer bestimmten Anzahl von Nutzern einer verschärften Regulierung unterwerfen. Bei einer Missachtung drohen den Unternehmen Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen Umsatzes. Wegen des DMA hatte in den vergangenen Wochen unter anderem Meta Veränderungen bei seinen Online-Netzwerken Facebook und Instagram angekündigt.

Nach den Vorgaben des DMA dürfen große Online-Plattformen ihre eigenen Angebote künftig nicht mehr bevorzugen. Die Google-Suche gehört zu den bisher 22 Diensten von sechs Unternehmen, die die EU-Kommission im Sinne des DMA als sogenannte "Gatekeeper" (Torwächter) ausmachte. Für sie gelten spezielle Vorgaben, die mehr Wettbewerb und Chancen für kleinere Dienste ermöglichen sollen.

Google versucht seit Jahren, auf Suchanfragen von Nutzern neben einer Auswahl an Informationen auch konkrete Antworten zu liefern. Das rief wiederholt Kritik unter anderem von Spezial-Suchmaschinen hervor, die dem Branchenriesen unfaire Konkurrenz vorwarfen. Google entgegnete früher: Man mache einen Dienst für Nutzer und nicht für andere Suchmaschinen.

Apple muss mehr Änderungen vornehmen

Bei den DMA-Vorgaben zum Smartphone-Markt muss Google unterdessen weniger Änderungen vornehmen als Apple. Beim Google-Betriebssystem Android war schon lange das Laden von Apps aus verschiedenen Marktplätzen erlaubt. Auch haben App-Entwickler hier schon länger die Möglichkeit, zumindest teilweise zur Zahlungsabwicklung einen anderen Anbieter als Google zu nutzen.

Anders sieht das bei Apple aus. Auf dem iPhone können Nutzer bisher nur Apps aus dem hauseigenen Store laden. Der DMA schreibt hier künftig eine Öffnung vor. Apple kritisiert die Vorgabe unter Verweis auf Risiken für Nutzer durch potenziell betrügerische Apps, musste sich ihr aber nun dennoch beugen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Mit Materia der Nachrichtenagentur Reuters
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