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Briefwahl: Ex-Miss-Germany Dr. Anne Julia Hagen hat Problem mit Stimmabgabe


"Das ist einfach nicht rechtens"
Ex-Miss-Germany hat Probleme bei der Briefwahl

Von t-online, dra

Aktualisiert am 19.02.2025Lesedauer: 2 Min.
Anne Julia Hagen: Die ehemalige Miss Germany lebt heute in den USA.Vergrößern des Bildes
Anne Julia Hagen: Die ehemalige Miss Germany lebt heute in den USA. (Quelle: Eventfoto54/ imago)
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Die einstige Miss Germany Dr. Anne Julia Hagen wollte in den USA von ihrem Briefwahlrecht Gebrauch machen. Doch so langsam läuft ihr die Zeit davon.

Am 23. Februar wird der neue Bundestag gewählt. Wer am Sonntag selbst nicht zur Wahl gehen kann, hat das Recht, vorab per Briefwahl abzustimmen. Das sollte vorwiegend für deutsche Staatsangehörige im Ausland eine Erleichterung sein – doch die ehemalige Miss Germany Anne Julia Hagen machte andere Erfahrungen.

Die 34-jährige Kulturwissenschaftlerin, die seit acht Jahren in Miami, Florida, lebt, konnte ihre Stimme nach eigenen Angaben bisher nicht abgeben. Wie sie der "Bild"-Zeitung berichtet, erhielt sie ihre Wahlunterlagen nicht rechtzeitig.

"Weiß, dass es nicht nur mir so geht"

Trotz wohl fristgerechter Eintragung ins Wahlregister bis spätestens zum 2. Februar hätten die Unterlagen sie nicht vor Ablauf der Abgabefrist im Konsulat, die am 17. Februar endete, erreicht. Auf Rückfrage per E-Mail soll das zuständige Bezirksamt Berlin-Reinickendorf ihr am 12. Februar mitgeteilt haben, dass die Wahlunterlagen erst am 7. Februar an sie verschickt werden konnten. Grund dafür sei gewesen, dass die Unterlagen erst einen Tag zuvor an das Amt zugestellt worden seien.

"Auch wenn ich in den USA lebe, ist Deutschland meine Heimat und meine Stimme abzugeben ist mir wichtig", erklärt Hagen und kritisiert: "Das ist einfach nicht rechtens und nicht mehr zeitgemäß. Und ich weiß, dass es nicht nur mir so geht." t-online zeigte vergangene Woche in einer Recherche, welche Konsequenzen nun drohen, weil viele andere deutsche Staatsbürgern im Ausland die gleichen Probleme erleben.

Auf Anfrage der "Bild"-Zeitung habe die Bundeswahlleiterin auf die geltenden Fristen für Deutsche im Ausland verwiesen. Nur wer nachweisen könne, diese ohne eigenes Verschulden versäumt zu haben, könne noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag einen Wahlschein beantragen.

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