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Bundesliga: Verdacht einer Sexualstraftat – Augsburg-Spieler im Visier


Ermittlungen laufen
Verdacht einer Sexualstraftat: Bundesligaspieler im Visier der Justiz

Von sid
12.02.2025Lesedauer: 1 Min.
Eine Eckfahne beim FC Augsburg: Der Klub aus der Fuggerstadt erlebt momentan unruhige Zeiten.Vergrößern des Bildes
Eine Eckfahne beim FC Augsburg: Der Klub aus der Fuggerstadt erlebt momentan unruhige Zeiten. (Quelle: IMAGO/Bernd Feil/M.i.S.)
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Wegen einer Anzeige steht ein Spieler des FC Augsburg unter Verdacht. Der Fall wirft viele Fragen auf.

Ein namentlich nicht bekannter Fußballprofi des Bundesligisten FC Augsburg ist wegen des Verdachts einer Sexualstraftat ins Visier der Justiz geraten. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft der "Augsburger Allgemeinen Zeitung". Demnach hatte die Behörde vorübergehend einen Haftbefehl erwirkt, der Profi soll sich von Mittwoch bis Freitag vergangener Woche in Untersuchungshaft befunden haben. Der Klub bestätigte auf seiner Internetseite ein "Ermittlungsverfahren gegen einen Spieler des FCA".

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"Sachverhalt mit sexuellem Hintergrund"

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der "Augsburger Allgemeinen" sagte, sei der Haftbefehl vom Amtsgericht Augsburg inzwischen wieder außer Vollzug gesetzt worden. Zudem bestätigte die Staatsanwaltschaft, dass wegen "eines von einer Bekannten des Beschuldigten angezeigten Sachverhalts mit sexuellem Hintergrund" ermittelt werde. Die Behörde betonte, dass die Unschuldsvermutung gelte.

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Dortmund
251051045:39+635
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Augsburg
2598828:35-735
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Bremen
25961038:49-1133
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Union
25751322:38-1626
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St. Pauli
26741520:30-1025

"Der FC Augsburg ist darüber informiert worden, dass gegenwärtig ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen einen Spieler des FCA läuft", teilte der Verein mit: "Der Spieler nimmt aktuell nicht am Trainings- und Spielbetrieb des FC Augsburg teil. Es ist dem FCA in diesem Zuge wichtig, darauf hinzuweisen, dass für den Spieler die Unschuldsvermutung gilt."

Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werde sich der Klub "nicht weiter äußern". Auch die Nennung des Namens sei dem FCA "aus rechtlichen Gründen nicht gestattet".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur SID
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