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Nico Schulz: Ex-DFB-Star muss hohe Geldstrafe zahlen – Freundin misshandelt


Freundin misshandelt
Ex-DFB-Star muss 150.000 Euro Strafe zahlen

Von t-online, dpa
28.02.2024Lesedauer: 1 Min.
Nico Schulz: Er wird künftig nicht mehr für den BVB spielen.Vergrößern des Bildes
Nico Schulz: Er stand zuletzt bei Borussia Dortmund unter Vertrag. (Quelle: IMAGO/Revierfoto)

Der frühere BVB-Profi und DFB-Star Nico Schulz muss 150.000 Euro Strafe zahlen. Er soll seiner Ex-Freundin gegenüber mehrfach gewalttätig geworden sein.

Das Kapitel Borussia Dortmund ging für Nico Schulz im vergangenen Sommer zu Ende. Klub und Spieler einigten sich auf eine Vertragsauflösung. Seitdem ist der Verteidiger vereinslos. Zuletzt hatte er aber ohnehin nicht durch Fußball auf sich aufmerksam gemacht.

Mehrere Medien berichten, dass am Mittwoch ein Verfahren wegen Körperverletzung gegen Schulz vorläufig eingestellt worden sei – gegen eine Geldauflage. Denn der 30-Jährige wurde im Juni 2022 von seiner ehemaligen Partnerin angezeigt. Der Grund: Er soll sie mehrfach körperlich misshandelt haben, wurde von der Staatsanwaltschaft deshalb in drei Fällen angeklagt.

Schulz' Verteidiger erklärte dazu zu Beginn des Prozesses, dass es in der Beziehung durchaus zu "Fehlverhaltensweisen" seines Mandanten gekommen sei. Die in der Anklage geschilderten Übergriffe hätten in dieser Form jedoch nicht stattgefunden. Die heute 36-jährige Zeugin verweigerte vor Gericht die Aussage. Ihr Anwalt verwies darauf, dass die Zeugin sich selbst strafbar machen könnte, wenn sie die Vorwürfe in dieser Form wiederhole.

Nun muss Schulz wohl 150.000 Euro zahlen. Das Geld soll an gemeinnützige Einrichtungen fließen. Schulz gelte damit jetzt als nicht vorbestraft, schreibt die "Bild".

Bereits im Vorfeld des Prozesses soll der ehemalige Nationalspieler einen Täter-Opfer-Ausgleich an seine Ex-Partnerin gezahlt haben. Wie hoch dieser war, ist nicht bekannt. Das Geld an die Betroffene soll das Gericht aber in der Entscheidung bestärkt haben, das Verfahren gegen Schulz nach der Zahlung der 150.000 Euro einzustellen.

Verwendete Quellen
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