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Flughafen Nürnberg: Letzte Generation legt Airport lahm – bald vor Gericht?


Auch Rettungshubschrauber blockiert
Klimaaktivisten legen Nürnberger Flughafen lahm – Anklage erhoben

Von t-online, dan

10.03.2025 - 12:39 UhrLesedauer: 1 Min.
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Blick durch den Sicherheitszaun auf das Vorfeld des Nürnberger Flughafens (Archivbild): Die Aktivistinnen sollen ihn einfach durchgeschnitten haben. (Quelle: IMAGO/Ardan Fuessmann/imago)
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Zwei Aktivistinnen sollen den Flugverkehr in Nürnberg lahmgelegt haben, betroffen sind auch zwei Rettungshubschrauber gewesen. Müssen sie deshalb bald vor Gericht?

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen zwei Aktivistinnen der Gruppe "Letzte Generation" Anklage erhoben. Den 24 und 28 Jahre alten Frauen wird vorgeworfen, am 15. August 2024 mit einer Aktion auf dem Rollfeld des Nürnberger Flughafens den Flugverkehr vorübergehend lahmgelegt zu haben. Sie müssen sich nun unter anderem wegen Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Nötigung verantworten.

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Laut Anklage durchtrennten die Frauen am frühen Morgen mit Bolzenschneidern den Sicherheitszaun des Flughafens und gelangten auf den Rollweg zur Start- und Landebahn. Dort klebten sie sich am Boden fest, sodass der Flugverkehr von 5.36 Uhr bis 7.06 Uhr unterbrochen wurde.

Zwei Rettungshubschrauber können nicht abheben

Zwei Flüge mussten wegen der Aktion gestrichen werden, weitere hatten erhebliche Verspätungen. Zudem konnten drei Maschinen, bei denen das Boarding bereits abgeschlossen war, mit insgesamt 272 Passagieren an Bord während des Vorfalls nicht starten. Auch zwei in Nürnberg stationierte Rettungshubschrauber konnten bis zur Freigabe der Bahn nicht abheben.

Nach Angaben der Ermittler entstand dem Flughafen Nürnberg durch die Aktivistinnen ein Schaden in Höhe von rund 10.000 Euro. Zudem fielen für den Einsatz der Feuerwehr Kosten von über 8.000 Euro an.

Die beiden Beschuldigten haben sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Amtsgericht Nürnberg muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen und ein Hauptverfahren eröffnet wird. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 10. März 2025
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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