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Vermisstenfall Alexandra R.: Prozess – Lebenslange Haft für Mord?


Mord ohne Leiche
Alexandra R.: Verurteilung wegen Mordes gefordert

Von dpa, t-online
15.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Zwei wegen Mordes angeklagte Männer (2.v.l.) und (2.v.r.) stehen zu Prozessbeginn im Sitzungssaal im Landgericht Nürnberg-Fürth (Archivbild): Nun wurde auch ein Zeuge festgenommen.Vergrößern des Bildes
Zwei wegen Mordes angeklagte Männer (2.v.l.) und (2.v.r.) stehen zu Prozessbeginn im Sitzungssaal im Landgericht Nürnberg-Fürth (Archivbild). (Quelle: Daniel Karmann/dpa)

Auch ohne Leiche ist die Staatsanwaltschaft überzeugt: Eine verschwundene Schwangere aus Nürnberg wurde ermordet.

Im Fall der ermordeten Schwangeren aus Nürnberg fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Ex-Lebensgefährten und dessen Geschäftspartner. Die Oberstaatsanwältin Alexandra Hussennether sieht bei beiden Angeklagten eine besondere Schwere der Schuld. Es gäbe keine Anzeichen für ein freiwilliges Verschwinden des Opfers oder andere Täter.

Die Anklage ist überzeugt, dass die beiden Männer, ein 51-Jähriger aus Bosnien-Herzegowina und ein 49-jähriger Deutscher, Alexandra R. im Dezember 2022 töteten. Ihr Motiv sei demnach gewesen, andere Straftaten zu verdecken und an das Vermögen der leitenden Bank-Angestellten zu gelangen.

Angeklagte sollen falsche Spuren gelegt haben

Nach dem Mord hätten die Angeklagten versucht, falsche Spuren zu legen: "Die Leiche versteckten die Angeklagten an einem bisher unbekannten Ort", erklärte Hussennether im Gerichtssaal. Sie hätten zudem den Eindruck erwecken wollen, dass sich die 39-Jährige ins Ausland abgesetzt habe. Bis heute ist die Leiche nicht gefunden worden.

Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Forderung nach einer lebenslangen Haftstrafe für beide Angeklagten ausgesprochen hat, sind nun die Anwälte der Nebenklage am Zug. Sie vertreten die Familie des Opfers und sollen am Montag ihr Plädoyer abhalten. Im weiteren Verlauf der Verhandlung werden für Mittwoch dann auch die Plädoyers der vier Verteidiger erwartet.

Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.
Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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