Anklage erhoben Schüsse in Südstadt: So geht es jetzt für Mert A. weiter
Er soll in Nürnberg auf zwei Menschen geschossen haben. Nun ist klar: Gegen den mutmaßlichen Todesschützen wird Anklage erhoben. Wie es jetzt weitergeht.
Nach den tödlichen Schüssen in der Nürnberger Südstadt im Oktober 2022 hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nun Anklage gegen den 28 Jahre alten Tatverdächtigen erhoben. Die Liste der Anklagepunkte gegen den zuvor per Haftbefehl international Gesuchten ist lang.
So laute die Anklage auf Mord, versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Verstöße gegen das Waffengesetz, teilte die Behörde mit. Die Staatsanwaltschaft habe für den Tatnachweis unter anderem 52 Ermittlungsbeamte und 89 weitere Personen als Zeugen sowie 7 Sachverständige benannt.
Schüsse mit Kleinkaliberwaffe abgegeben
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Beschuldigte im Oktober 2022 ein Treffen mit zwei ihm bekannten Männern, den späteren Opfern, an der Landgrabenstraße in der Nürnberger Südstadt veranlasst hatte. "Dort gab er sogleich mit einer Kleinkaliberwaffe mehrere Schüsse auf diese ab", heißt es in der Pressemitteilung. Ein 30-Jähriger starb, ein damals 35-Jähriger wurde schwer verletzt und überlebte nach einer Notoperation. Eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe habe der Angeschuldigte nicht gehabt, heißt es nun weiter.
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Der nun angeklagte Türke, Mert A., befand sich laut Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt seit rund einem halben Jahr in Deutschland. Flüchtige Begegnungen zwischen dem 35-Jährigen und dem Beschuldigten hatte es offenbar schon in der Türkei gegeben. Der Beschuldigte wollte nach früheren Angaben der Polizei einen Vertrieb für Tabak- und Shishaprodukte aufziehen – die beiden Opfer hätten mit ihm in geschäftlicher Beziehung gestanden, hieß es.
Seit Februar in Untersuchungshaft
Nach dem tödlichen Vorfall floh der Mann nach Italien, wo er im Januar dieses Jahres festgenommen wurde. Er war durch Videoaufnahmen schnell identifiziert worden. Nach seiner Auslieferung auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls befindet sich der Mann seit dem 14. Februar in Deutschland in Untersuchungshaft.
Zu dem Tatvorwurf hat er sich der Staatsanwaltschaft zufolge bislang nicht geäußert. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun über die Anklage zu entscheiden.
- Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 15. August 2023
- Nachrichtenagentur dpa