t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKöln

Köln: Berliner Erzbischof als Zeuge im Missbrauchsprozess


Klägerin fordert 830.000 Euro
Wussten Kirchenobere vom jahrelangen Missbrauch?

Von t-online, dpa
25.03.2025 - 02:06 UhrLesedauer: 1 Min.
Der Berliner Erzbischof Heiner Koch (Archivbild): Am Dienstag soll der Theologe im Kölner Klageverfahren aussagen.Vergrößern des Bildes
Der Berliner Erzbischof Heiner Koch (Archivbild): Am Dienstag soll der Theologe im Kölner Klageverfahren aussagen. (Quelle: Christian Spicker via www.imago-images.de/imago-images-bilder)
News folgen

Der Fall erschüttert Köln: Eine Frau fordert 830.000 Euro nach jahrelangem sexuellem Missbrauch. Nun könnte ein prominenter Zeuge für die Wende sorgen.

Im Rahmen eines Klageverfahrens am Kölner Landgericht soll der Berliner Erzbischof Heiner Koch am Dienstag als Zeuge aussagen. Ein Sprecher des Erzbistums bestätigte dies der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatten "Kölner Stadt-Anzeiger", "Tagesspiegel" und Domradio über die geplante Zeugenaussage berichtet.

Loading...

Hintergrund ist die Klage einer heute 58-jährigen Frau, die vom Erzbistum Köln ein Schmerzensgeld in Höhe von 830.000 Euro fordert. Die Klägerin war die Pflegetochter eines Priesters, der im Februar 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Das Kölner Landgericht hatte festgestellt, dass der Mann von 1993 bis 2018 neun Mädchen teils schwer sexuell missbraucht hatte. Die Pflegetochter wurde bereits in den 70er- und 80er-Jahren Opfer seines Missbrauchs. Der Täter wurde mittlerweile aus dem Klerikerstand entlassen.

Heiner Koch war zum Zeitpunkt der Vorfälle junger Priester in Köln

Koch, heute 70 Jahre alt, war zur Zeit der Vorfälle um 1980 ein junger Priester im Erzbistum Köln. Nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" möchte das Gericht von ihm wissen, ob er die Aussagen der Klägerin bestätigen kann. Diese hatte angegeben, mit Wissen von Bistumsverantwortlichen im Zimmer des Täters im Priesterseminar übernachtet zu haben.

Das Erzbistum Köln weist die Forderung nach Mithaftung für die Taten des Priesters zurück. In einer früheren Verhandlung hatte auch der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern dieser Position zugestimmt. "Es gibt eine Trennung zwischen Amtsausübung und sonstigem Handeln", hatte er erklärt. Die Erlaubnis zur Aufnahme der Klägerin als Pflegekind sei eine Entscheidung des Jugendamts gewesen.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom