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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Anklage wegen Kindesmissbrauch Kölner hatte sexuelle Beziehung mit 13-Jähriger

Vor dem Kölner Landgericht steht ein Mann, weil er eine 13-Jährige missbraucht hat. Der Angeklagte gesteht. Das Opfer möchte aussagen.
Ein 37-Jähriger aus Köln muss sich am Dienstag vor der zweiten Großen Strafkammer des Kölner Landgerichtes verantworten. Er hatte eine sexuelle Beziehung mit einer 13-Jährigen. Der Mann, der während der Verhandlung seine Kapuze nicht vom Kopf nahm und zum Besucherraum hin durchgehend das Gesicht mit den Händen bedeckte, hat über seinen Verteidiger ein Geständnis abgelegt: Er habe das Mädchen im Mai 2024 in einem Schwimmbad in Bergisch Gladbach kennengelernt, in dem er damals gearbeitet habe. Von Juni bis August 2024 sei er dann mehrfach mit ihr intim geworden, unter anderem in seiner Wohnung in Köln.
Nach Angaben der Anklage geschah der Geschlechtsverkehr einvernehmlich. Dennoch gilt er strafrechtlich als Missbrauch: Laut Strafgesetzbuch sind auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren verboten – ebenso wie solche mit Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren, sofern ein deutliches Altersgefälle besteht. Nur, wenn die Beteiligten altersmäßig eng beieinanderliegen, sieht das Gesetz Ausnahmen vor.
Angeklagter: "Bislang habe ich meine sexuellen Neigungen nicht als Störung empfunden"
Über seinen Anwalt ließ der Angeklagte erklären: "Bislang habe ich meine sexuellen Neigungen nicht als Störung empfunden". Erst ein Strafverfahren wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte im August 2024 habe ihm vor Augen geführt, dass die abgebildeten Kinder zu den Aufnahmen gedrängt wurden – und dadurch Schaden erlitten.
"Daraufhin habe ich versucht, eine Sexual- und Verhaltenstherapie zu beginnen", so der Angeklagte weiter. "Das hat sich jedoch als langwieriger und schwieriger Prozess erwiesen. In Köln ist es nahezu unmöglich, einen geeigneten Therapeuten dafür zu finden."
Trotz des Geständnisses zeigte sich der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann unzufrieden darüber, dass eine detaillierte Einlassung zu den Taten sowie Antworten auf Nachfragen erst für den nächsten Prozesstag angekündigt wurden – mit Verweis auf fehlende Vorbereitung.
Missbrauchsprozess: Mögliche Aussage des geschädigten Mädchens weiter offen
Das inzwischen 14-jährige Mädchen wird im Verfahren als Nebenklägerin von einer Anwältin vertreten. "Mein letzter Stand ist, dass sie gerne aussagen würde", erklärte diese. Richter Kaufmann nahm Bezug auf eine frühere Einschätzung der Anwältin, wonach das Mädchen verliebt in den Angeklagten sei – und stellte fest: "Gerade das könnte ein Grund dafür sein, dass wir sie nicht anhören, sondern den Fall unter uns erwachsenen Professionellen entscheiden."
Letztlich wurde vereinbart, dass das Mädchen zum nächsten Verhandlungstermin anreisen soll. Ob ihre Aussage tatsächlich erfolgt, soll dann vor Ort entschieden werden.
- Reporterin vor Ort