Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge Wegen Parkplatz: Tödlicher Nachbarschaftsstreit

Ein Nachbarschaftsstreit in Köln eskaliert. Laut Staatsanwaltschaft schubst dabei ein Mann einen 86-Jährigen so, dass dieser an den Folgen stirbt. Jetzt wird der Fall verhandelt.
Vor dem Landgericht muss sich ab Mittwoch, 19. März, ein 61-jähriger Mann verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung mit Todesfolge vor. Bei einem Streit am 7. März 2023 gegen zehn Uhr vormittags vor dem Haus des mutmaßlichen Opfers habe der jüngere Mann dem älteren ins Gesicht geschlagen.
Die Oberstaatsanwältin ist überzeugt: "Es kam ihm darauf an, ihm mindestens Schmerzen zuzufügen". Mit einem weiteren Stoß habe der Angeklagte seinen Kontrahenten in dessen Hauseingang zu Fall gebracht, dann dessen Haustür geschlossen und sich entfernt. Weil der alte Mann nicht in der Lage gewesen sei, sich selbst zu helfen, habe er auf dem Boden gelegen. Dort wurde er gegen 15 Uhr von einer Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes gefunden. Der 86-Jährige wurde ins Krankenhaus eingeliefert, wo er neun Tage später an einer Lungenentzündung verstarb. Diese sei durch das hilflose Liegen im Hausflur zumindest begünstigt worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Schubser mit Todesfolge? Streit um Parksituation
Der Angeklagte räumte ein, es habe Streit über die Parkplatzsituation gegeben. Sein Verteidiger erklärt dazu, sein Mandant könne sich allerdings an einen speziellen Streit an diesem Tag nicht erinnern. Es habe immer wieder mal Streit gegeben. Eine verbale Auseinandersetzung könne deshalb auch in diesem Fall nicht ausgeschlossen werden.
Nicht zutreffend sei aber, dass sein Mandant den späteren Verstorbenen geschlagen und geschubst habe. Der Angeklagte habe im Januar 2023 in der direkten Nachbarschaft ein Haus gemietet, mit dessen Renovierung er befasst gewesen sei. Sein Verteidiger erklärte, der Mandant könne sich an einen speziellen Streit am mutmaßlichen Tattag nicht erinnern.
Verteidiger: Angeklagter hat nach zwei Jahren keine Erinnerungen mehr an den Vorfall
Nach einer längeren Diskussion zwischen der Oberstaatsanwältin und dem Rechtsanwalt über die Erinnerungen des Angeklagten rund um seine Verhaftung kamen zwei Mitarbeiterinnen eines Pflegedienstes zu Wort, die den Verstorbenen betreuten. Sie schilderten das vermeintliche Opfer übereinstimmend als jemanden, der oft schimpfte, auch über die Nachbarn. Eine der Pflegerinnen hatte den alten Mann schließlich gefunden.
Sie habe die Tür nicht öffnen können, da ein Schlüssel von der Innenseite her im Schloss steckte. Durch die Tür habe sie mit dem 86-Jährigen gesprochen. "Ich hörte ein 'Au' und Stöhnen und habe gefragt, was los ist. Er meinte, er liegt auf der Erde und wäre geschlagen worden", berichtete sie und ergänzte dann: "Ich habe das damals erst nicht ernst genommen, er erzählte auch ziemlich viel." Sie alarmierte die Feuerwehr, die die Tür aufgebrochen und den Mann ins Krankenhaus gebracht hat. Das Verfahren wird fortgesetzt, ein Urteil wird für den 27. März erwartet.
- Reporterin vor Ort