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Köln: Noch keine Genehmigung für Cannabis Clubs in Sicht


Warten auf grünes Licht
Noch keine Genehmigung für Cannabis Clubs in Köln

Von t-online, nfr

30.09.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 0442819438Vergrößern des Bildes
Schild mit Hanfblatt vor einem Cannabis Club (Symbolfoto): 23 Anträge wurden der Bezirksregierung in Köln gestellt. (Quelle: IMAGO/imago)

In Köln warten die ersten Cannabis Clubs vergeblich auf eine Genehmigung. Bisher wurden 23 Anträge bei der Bezirksregierung eingereicht, von denen keiner entscheidungsreif ist.

Ab dem 1. April 2024 ist in Deutschland der Konsum von Cannabis legal. Die Beschaffung soll durch sogenannte "Social Clubs" organisiert werden. In Köln befinden sich einige Clubs seitdem in der Gründungsphase – und warten bisher vergeblich auf eine Genehmigung.

Wie ein Sprecher der Kölner Bezirksregierung t-online am Montag mitteilte, traten am 1. Juli 2024 die bundesgesetzlichen Regelungen zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen in Kraft.

Seitdem seien insgesamt 23 Anträge bei der Bezirksregierung Köln eingegangen. Alle Anträge würden derzeit allerdings noch bearbeitet werden. Entscheidungsreif ist noch keiner der Anträge.

Cannabis Clubs: Unvollständige Antragsunterlagen

Auch bei der Bezirksregierung Düsseldorf wurden bisher 27 Anträge gestellt. Aber auch hier heißt es: "In keinem Fall sind die eingereichten Unterlagen vollständig, sodass bisher auch noch kein Antrag bewilligt werden konnte", wie eine Sprecherin mitteilte.

Diese nicht kommerziellen Vereinigungen der Cannabis Clubs zielen darauf ab, den Anbau von Cannabis für ihre Mitglieder kollektiv zu organisieren. Die dabei produzierten Mengen sind streng limitiert und dienen ausschließlich der Deckung des persönlichen Bedarfs der Clubmitglieder.

Eine Besonderheit dieser Clubs ist, dass die Nutzung von Cannabis innerhalb ihrer Räumlichkeiten nicht gestattet ist. Darüber hinaus ist für den Erwerb von Cannabisprodukten eine kostenpflichtige Mitgliedschaft Voraussetzung. Die Obergrenze für den Erwerb wird auf 25 Gramm täglich beziehungsweise 50 Gramm monatlich festgelegt.

Verwendete Quellen
  • Anfrage bei der Bezirksregierung Köln vom 30. September 2024
  • Artikel von t-online
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