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Köln: Möglicher Missbrauch im Agrippabad – Anwalt äußert sich


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Sexueller Missbrauch in Kölner Schwimmbad
Jurist über Fall: "Straftäter müssen mit Abschiebung rechnen"


20.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Eine Schwimmbrille liegt auf einem Startblock (Symbolbild): In Köln sollen acht Männer ein Mädchen sexuell missbraucht haben.Vergrößern des Bildes
Eine Schwimmbrille liegt auf einem Startblock (Symbolbild): In Köln sollen acht Männer ein Mädchen sexuell missbraucht haben. (Quelle: imago sportfotodienst)
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Mehrere Männer sollen ein Mädchen in einem Kölner Schwimmbad belästigt und missbraucht haben. t-online hat mit einem Juristen über den Fall gesprochen.

Der mutmaßliche Missbrauch eines Mädchens im Kölner Agrippabad hat zu bundesweitem Aufsehen geführt. Zum einen, weil das Opfer erst 13 Jahre alt ist, zum anderen auch, weil die Tat von acht Männern mit ausländischen Staatsbürgerschaften begangen worden sein soll. Dass diese Konstellation besonders emotionalisiert, weiß auch der Kölner Rechtsanwalt Timo Müller. "Solche Fälle berühren tiefe emotionale und moralische Fragen, insbesondere wenn Minderjährige betroffen sind", so Müller im Gespräch mit t-online. Dies sei dann verstärkt der Fall, "wenn, wie hier, unterschiedliche Kulturkreise aufeinandertreffen."

Für Aufregung sorgte auch, dass die Tatverdächtigen zwar erkennungsdienstlich erfasst wurden, danach aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden sind. Was bei vielen Menschen Empörung hervorruft, ist jedoch der juristischen Sachlage geschuldet. Laut Müller seien die Männer "möglicherweise aufgrund der Einschätzung der Behörden" freigelassen worden, "dass sie keine unmittelbare Gefahr darstellen oder nicht flüchten werden. Eine Untersuchungshaft wird angeordnet, wenn die Gefahr besteht, dass die Beschuldigten Beweise vernichten, Zeugen beeinflussen oder flüchten könnten." Dies ist im Kölner Fall offenbar nicht der Fall gewesen.

Täter müssen mit erheblichen Strafen rechnen

Sollte sich der Verdacht gegen die Verdächtigen jedoch erhärten, drohen den Männern im Alter von 16 bis 26 Jahren erhebliche Strafen – zumal es sich bei einer 13-Jährigen im Sinne des Gesetzes um ein Kind handelt. "Schon bei der sexuellen Belästigung drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 5 Jahren", so Müller. "Ein besonders schwerer Fall könnte hier sogar vorliegen, da die mutmaßlichen Täter zu mehreren gemeinschaftlich gehandelt haben sollen."

Mindestens einer der Täter soll das Mädchen nicht nur belästigt, sondern es auch sexuell missbraucht haben. Als sexuelle Belästigungen werden unerwünschte Berührungen bezeichnet, durch die sich das Opfer belästigt fühlt. Das können unter anderem Griffe an das Gesäß oder die Brüste sein. Sexueller Missbrauch sei es hingegen, wenn es zu "intensivem körperlichen Kontakt oder sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers" kommt, erklärt Müller. So soll einer der Verdächtigen, ein 16-Jähriger, dem Opfer in die Bikinihose gefasst haben.

"Eine Abschiebung könnte in Betracht gezogen werden"

Der sexuelle Missbrauch eines Kindes kann laut Müller mit Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr und einer Höchststrafe von 15 Jahren geahndet werden. Sollten die Verdächtigen zudem keine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen können, ließe sich auch eine Abschiebung in Betracht ziehen. "Ausländische Straftäter müssen aber grundsätzlich auch nach Verbüßung ihrer Strafe mit einer Ausweisung oder Abschiebung rechnen", so der Anwalt weiter. Bei der juristischen Bewertung komme es aber immer auf den Einzelfall und die genauen Umstände an.

Speziell bei jungen Tatverdächtigen sie die "Effektivität und Angemessenheit des Strafrechts" jedoch ein komplexes Thema. "Es ist entscheidend, dass das Rechtssystem angemessen auf solche Anschuldigungen reagiert und die Opfer schützt. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, dass die Täter neben einer angemessenen Bestrafung auch die Möglichkeit zur Rehabilitation erhalten, insbesondere wenn es sich um junge Menschen handelt", so Rechtsanwalt Timo Müller. "Es ist ein komplexes Gleichgewicht zwischen Schutz und Erziehung."

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Rechtsanwalt Timo Müller
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