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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Mit Anwälten gegen Kritikerin Krone-Schmalz rudert juristisch zurück
Sie hatte ihr unter anderem Lüge vorgeworfen – nun nimmt Gabriele Krone-Schmalz vom Großteil ihrer Beschwerden gegen Franziska Davies Abstand.
Ex-ARD-Korrespondentin Gabriele Krone-Schmalz wird wie von ihren Anwälten angekündigt gegen ihre Kritikerin Franziska Davies vor Gericht ziehen – rudert jedoch nun teilweise zurück. Davies hatte Krone-Schmalz wegen eines Vortrags in Köln unter anderem Nähe zum Putin-Regime und unsaubere Arbeit unterstellt. Dagegen hatte sich Krone-Schmalz gerichtlich wehren wollen.
Nun will sie der Münchner Osteuropa-Historikerin nur noch drei Aussagen gerichtlich verbieten lassen – von anfangs 14. Das bestätigt Davies' Anwalt Lucas Brost auf t-online-Anfrage.
Bei den drei Aussagen, die Krone-Schmalz und ihre Anwälte von der Kanzlei Höcker demnach jetzt noch von einem Gericht abklären lassen wollen, handelt es sich um verhältnismäßig kleinteilige: Davies soll nicht weiter behaupten, Krone-Schmalz habe "in den letzten Jahrzehnten weder journalistisch noch wissenschaftlich zu Russland gearbeitet” oder dass sie "sämtliche Expert:innen" ignoriert hätte.
"Kreml-Nähe" nicht mehr beanstandet
Auch soll Davies nicht weiter äußern, Krone-Schmalz ignoriere "in ihren Büchern gänzlich die breite Fachliteratur, die es zum System Putin gibt genauso wie die Arbeiten regimekritischer Journalist:innen in Russland".
Bemerkenswert ist besonders eine Aussage, die auf den ersten Blick drastisch anmutet – und die Krone-Schmalz nun nicht mehr beanstandet: Davies dürfe Krone-Schmalz nun weiterhin "Kreml-Nähe, Leugnung von Kriegsverbrechen, Vorwürfe der Lügen und Falschbehauptungen auf Veranstaltungen und in Büchern, Verachtung von Putin-Opfern" attestieren, analysiert Felix Zimmermann, Anwalt für Medienrecht, in einem Text für das juristische Fachmagazin "Legal Tribune Online".
Will Krone-Schmalz gerichtliche Feststellung vermeiden?
Mit dem Rückzug vermeide Krone-Schmalz einen Prozess, "in dem gerichtlich festgestellt werden könnte, dass über sie etwa gesagt werden darf, sie stünde dem verbrecherischen Putin-Regime nahe und leugne Putin-Opfer", wie Zimmermann schreibt. "Ansonsten wird die gerichtliche Feststellung riskiert, dass Aussagen zulässig sind."
Doch auch den von Krone-Schmalz weiterhin gerichtlich beanstandeten Passagen räumt Zimmermann keine großen Chancen ein: "Die Erfolgsaussichten für die ehemalige Moskau-Korrespondentin der ARD dürften auch in den noch verbleibenden drei Punkten zumindest zweifelhaft sein." Insgesamt werde es zunächst darauf ankommen, ob die Aussagen als Tatsachenbehauptungen oder als Meinungsäußerungen eingestuft werden.
"Frau Davies' schlimmste Lügen"
Die Argumentation von Krone-Schmalz‘ Anwalt Ralf Höcker für die Punkte, die weiter verfolgt werden, lautet wie folgt: "Die Mandantin geht aus Gründen der Prozessökonomie nur noch gegen Frau Davies’ schlimmste Lügen vor. Es handelt sich um die Falschbehauptungen, die sich gegen die Qualität der journalistischen Arbeit unserer Mandantin richten. Diese wiegen besonders schwer, weil Frau Davies ihre Cancel-Kampagne maßgeblich darauf stützt."
Ralf Höcker schreibt weiter: "Frau Davies versucht auf ebenso geschickte wie bösartige Weise, zu suggerieren, unsere Mandantin, die den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine stets als verbrecherisch verurteilt hat, habe enge Kontakte zum Putin-Regime. Das ist zwar völliger Unsinn und gerade in diesen Kriegszeiten ein schlimmer Vorwurf. Es lässt sich allerdings nicht ausschließen, dass Gerichte Frau Davies‘ wenig greifbares Geraune noch als eine zwar unsinnige aber doch zulässige freie Meinungsäußerung einordnen."
"Nicht eingehend rechtlich geprüft"
Doch warum startet ein juristischer Feldzug mit der Abmahnung von 14 Aussagen – nur, um dann elf wieder einzukassieren? Auch dazu hat Zimmermann eine Vermutung: "Das könnte dafür sprechen, dass die einzelnen Aussagen nicht eingehend rechtlich geprüft wurden, sondern Davies mit einer langen Abmahnung unter Druck gesetzt werden sollte." Die Begründung von Krone-Schmalz’ Anwälten, es handle sich um Gründe der "prozessökonomischen Zweckmäßigkeit" nennt er "wenig plausibel".
Nach Franziska Davies vor allem bei Twitter geäußerter Kritik hatte Krone-Schmalz dieser zunächst eine Unterlassungsaufforderung für 14 Äußerungen geschickt, auf die Davies nicht einging. Nun geht die Sache vor Gericht. Viele Kolleginnen und Kollegen aus der Osteuropa-Forschung haben sich nach Bekanntwerden des Falles mit Davies solidarisiert.
- Anfrage bei der Kanzlei Brost Claßen
- Anfrage bei Franziska Davies
- lto.de: "Unterlassungsanspruch in 11 von 14 Punkten aufgegeben" vom 12.11.2022
- Anfrage bei der Kanzlei Höcker