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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nach Berichten bei t-online Krone-Schmalz geht mit Anwälten gegen Kritikerin vor
Der Streit, der mit einem Vortrag von Gabriele Krone-Schmalz in Köln in Fahrt kam, geht in die nächste Runde. Die Autorin hat Anwälte eingeschaltet.
Darf man über die umstrittene Autorin Gabriele Krone-Schmalz sagen, dass sie fernab der Wissenschaft als Verteidigerin Putins auftritt? Das klären jetzt die Juristen. Die ehemalige ARD-Journalistin hat ihre Anwälte gegen die Osteuropa-Historikerin Franziska Davies eingeschaltet.
Davies hatte Krone-Schmalz vor einem Vortrag in Köln für ihre Positionen zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unter anderem bei Twitter und in einem t-online-Artikel kritisiert: Krone-Schmalz sei "eine langjährige und vehemente Verteidigerin des verbrecherischen Putin-Regimes".
"Ich soll meine Kritik nicht mehr öffentlich äußern"
Die Anwaltskanzlei Höcker aus Köln vertritt Krone-Schmalz und hat Davies, die in München zu osteuropäischer Geschichte forscht, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung geschickt. Im Klartext: "Ich soll meine Kritik nicht mehr öffentlich äußern – und außerdem knapp 2.500 Euro für ihre Anwälte zahlen", sagt Davies.
Bis zum 19. Oktober hätte Davies auf die Forderungen eingehen sollen. In dieser Zeit haben Davies' Anwälte ein Schreiben an die Kanzlei Höcker geschickt, das t-online exklusiv vorliegt. "Mein Anwalt hat mir auf den ersten Blick gesagt, dass meine Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind."
Krone-Schmalz habe sich "für die Beachtung der Meinungsfreiheit stark gemacht"
In der Erwiderung bezeichnen Davies' Anwälte Lucas Brost und Yannick Hoppe die beanstandeten Wortmeldungen als "zulässige Meinungsäußerung". "Dies sollte eigentlich auch ihre Mandantin erkennen, die sich in den vergangenen Jahren für die Beachtung der Meinungsfreiheit starkgemacht hat."
Dass Krone-Schmalz in ihren Büchern "sämtliche Experten ignoriert" habe, "die journalistisch und wissenschaftlich zu Russland gearbeitet haben", sei Davies' Meinung, schreiben die Anwälte. Krone-Schmalz habe "genügend Anlass dazu gegeben, zu eben dieser Bewertung zu kommen".
"Dafür habe ich Zeugen"
"Die Verwendung des Wortes 'sämtliche' mag eine Zuspitzung seitens unserer Mandantin darstellen, die aber im wissenschaftlichen und politischen Diskurs ausdrücklich erlaubt ist." Auch zu Davies' Aussage, Krone-Schmalz sei "bestens mit dem verbrecherischen Regime Putins vernetzt", gebe es ausreichend Anlass.
In einem Tweet vom 17. September hatte Franziska Davies darüber hinaus geschrieben, Krone-Schmalz hätte bei einem Vortrag in München aus dem Jahr 2018 "nachweislich gelogen". Unter anderem soll Krone-Schmalz behauptet haben, auf der Krim sei es 2014 nicht zu Menschenrechtsverletzungen gekommen.
Auch das werde sie nicht zurücknehmen, so Davies, denn: "Dafür habe ich Zeugen." Die, so schreiben es Brost und Hoppe, seien bereit, dies auch eidesstattlich zu bekunden. "Wir können unserer Mandantin daher nicht empfehlen, die von Ihnen geforderte Unterlassungserklärung abzugeben."
Anwälte sprechen von "schlichten Lügen"
Und nun? "Die Mandantin hat gehofft, Frau Davies könnte die Abmahnung zum Anlass nehmen, ihre Cancel-Bemühungen kritisch zu überdenken", schreibt Krone-Schmalz' Anwalt René Rosenau auf Anfrage von t-online. Zur Erklärung: Der Begriff "canceln" stammt aus dem Englischen und beschreibt den Versuch, einer Person die öffentliche Plattform zu nehmen.
"Da sie jedoch in gleicher Weise durch Einsichtslosigkeit wie durch zutiefst meinungsfeindlichen Fanatismus geprägt zu sein scheint, sieht sich die Mandantin gezwungen, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen."
Darauf hat inzwischen auch Davies' Anwalt Lucas Brost reagiert. "Frau Dr. Davies hat die pro-russische Position von Frau Prof. Krone-Schmalz in zulässiger Form kritisiert", schreibt Brost in einer Mail, die t-online in Auszügen vorliegt. "Dies werden wir vor Gericht nun feststellen lassen."
Doch Davies Aussagen seien von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt, argumentiert Krone-Schmalz' Anwalt René Rosenau. "Frau Davies behauptet wahrheitswidrig, die Mandantin habe seit Jahrzehnten nicht journalistisch oder wissenschaftlich zu Russland gearbeitet und sei deshalb keine Russland-Expertin. Frau Davies möchte nicht diskutieren, sondern 'canceln'. Sie fordert von Veranstaltern, die Mandantin auszuladen und begründet das mit schlichten Lügen über Frau Krone-Schmalz."
Krone-Schmalz lehnt ein Interview ab
"Was Gabriele Krone-Schmalz hier tut, wirkt wie der Versuch, eine Kritikerin anwaltlich zu schikanieren", sagt Davies. Aufhören will sie mit ihrer Kritik dagegen nicht – im Gegenteil: Demnächst will sie einen längeren Text über Krone-Schmalz veröffentlichen. "Mir wird immer wieder vorgeworfen, dass ich meine Kritik nicht belegen kann. Das stimmt allerdings nicht. Deshalb will ich sie gerne ausführlich argumentieren – erneut."
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Krone-Schmalz habe kein Interesse an einer inhaltlichen Debatte – "sonst könnte sie ja auf die Kritik aus der Wissenschaft antworten". Indem sie ihre Anwälte losschicke, versuche Krone-Schmalz, diese Debatte juristisch abzuwürgen, sagt Davies. "Das ist ein schiefes Verständnis von Meinungsfreiheit. Da scheint es ihr eher um Widerspruchsfreiheit für ihre eigenen Positionen zu gehen."
In einem Interview mit t-online hatte auch der Osteuropa-Experte Klaus Gestwa Gabriele Krone-Schmalz heftig kritisiert. Anlass war ein hunderttausendfach geklicktes Video, das einen Vortrag von Krone-Schmalz an der VHS Reutlingen zeigt. Von rechtlichen Schritten gegen Gestwa ist bisher nichts bekannt.
Allerdings liegen t-online auch in diesem Fall E-Mails vor, die die Androhung juristischer Schritte belegen. Verfasst wurden diese jedoch nicht von Gabriele Krone-Schmalz oder ihren Anwälten, sondern vom Geschäftsführer der VHS Reutlingen, Ulrich Bausch.
Gabriele Krone-Schmalz hat eine Interview-Anfrage von t-online am 1. November schriftlich abgelehnt.
- Gespräch mit Franziska Davies
- Gespräch mit Klaus Gestwa
- Anfrage bei der Anwaltskanzlei Höcker
- Anfragen bei Gabriele Krone-Schmalz
- Schreiben der Kanzlei Brost-Claßen an die Kanzlei Höcker