t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalDüsseldorf

Düsseldorf: Katze vom Balkon in den Tod gestoßen – Strafe für Rentnerin


Urteil in Düsseldorf
Katze vom Balkon in den Tod gestoßen: Strafe für Rentnerin

Von dpa
Aktualisiert am 20.06.2024Lesedauer: 1 Min.
PantherMedia 24111562Vergrößern des Bildes
Eine Jungkatze (Symbolbild): In Düsseldorf wird eine Frau für den Tod eines Tieres verantwortlich gemacht. (Quelle: Leung Cho Pan/imago)

Eine Rentnerin versucht angeblich nur, eine Katze zu verscheuchen. Das Tier stürzt aus dem fünften Stock und stirbt. Vor Gericht erscheint die Seniorin nicht.

Weil eine Rentnerin in Düsseldorf eine Katze von ihrem Balkon gestoßen und so getötet hat, muss die 69-Jährige 450 Euro zahlen. Ihrem Gerichtsprozess war die Angeklagte am Donnerstag unentschuldigt ferngeblieben. Ein Richter setzte daher in Abwesenheit einen Strafbefehl in Höhe von 450 Euro wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen die Frau fest.

Laut Anklage hatte die Seniorin die Katze mit einem Besen aus ihrer Wohnung im fünften Stock eines Mehrfamilienhauses gescheucht und vom Balkon heruntergestoßen. Im Ermittlungsverfahren hatte die Rentnerin erklärt, der Streuner sei schon mehrfach zu ihr gekommen und habe in ihrer Wohnung für Chaos gesorgt. Damals habe sich die Katze unter ihrem Bett versteckt. Deswegen habe sie den Besen geholt, um sie zu verscheuchen.

Tier verendete vor dem Wohnhaus

Am Rande der Verhandlung schilderten zwei Nachbarinnen, dass das Jungtier es damals nicht mehr geschafft hatte, sich noch in der Luft zu drehen. Die Katze war aus knapp 15 Metern Höhe mit dem Rücken auf dem Pflaster vor dem Haus aufgeschlagen und verendet.

Der Verteidiger der Rentnerin betonte, dass seiner Mandantin der Tod des Tieres leidtue. Daran äußerten die Nachbarinnen erhebliche Zweifel: Die Rentnerin habe die kleine Katze schreiend über den Balkon gejagt und das Tier dann mit dem Besen über die Balkonbrüstung geschleudert. Anschließend sei sie ungerührt in ihre Wohnung zurückgegangen, ohne sich um das sterbende Tier zu kümmern. Die Rentnerin kann gegen den Strafbefehl noch Einspruch einlegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website