Auch Bundespolizist verletzt Mann schlägt 22-Jährigen im Flixtrain krankenhausreif

Ein Streit um Sitzplätze im Zug endet in Gewalt: Ein junger Mann wird attackiert, ein Bundespolizist verletzt – beide wollten helfen.
Am Freitag (18. April) ist eine Zugfahrt von Düsseldorf nach Duisburg in Gewalt eskaliert. Ein 22 Jahre alter Fahrgast wurde bei dem Versuch, einem Familienvater beizustehen, schwer verletzt. Auch ein Beamter der Bundespolizei musste nach einem Zwischenfall im Duisburger Hauptbahnhof seinen Dienst abbrechen. Das teilte die Bundespolizei mit.
Nach Angaben der Beamten hatte sich eine dreiköpfige Familie gegen 10.45 Uhr für die Fahrt im Flixtrain 1235 von Düsseldorf nach Duisburg Sitzplätze reserviert. Diese wurden jedoch von einem 38-Jährigen besetzt, der auf die Bitte, die Plätze freizugeben, nicht reagierte. Im weiteren Verlauf habe er sich zunehmend aggressiv verhalten.
Ein 22-Jähriger mischte sich daraufhin ein und unterstützte den Familienvater. Dabei geriet er ins Visier des Mannes, der ihn mit mehreren Faustschlägen gegen den Kopf und ins Gesicht attackierte. Der junge Helfer erlitt sichtbare Schwellungen im Gesicht, zudem riss der linke Ärmel seines Pullovers. Er wurde nach dem Halt in Duisburg zur Behandlung in ein Klinikum gebracht.
Düsseldorf: Beamter verletzt – Täter fällt Treppe hinunter
Nach der Ankunft in Duisburg wurde der 38-Jährige von Bundespolizisten zur Wache begleitet. Bereits auf dem Bahnsteig habe er Widerstand geleistet und sich am Treppenabgang absichtlich fallen lassen. Dabei stürzte auch ein Beamter und zog sich Verletzungen am Knie zu. Neben Schürfwunden und Prellungen erlitt der Polizist eine Knochenfissur im Wadenbein – auch er musste in ein Krankenhaus gebracht werden.
Der Beschuldigte kam mit leichten Schürfwunden davon. Ein Atemalkoholtest ergab laut Polizei einen Wert von 0,0 Promille. Der Mann sei bislang nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
- presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin vom 23. April 2025
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