t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalDüsseldorf

Düsseldorf: Diese Regeln gelten für die EM-Party zu Hause


Fußball-Europameisterschaft
Diese Spielregeln gelten für die EM-Party zu Hause

Von t-online, gaa

18.06.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 100635990Vergrößern des BildesEin Fußballfan im Wohnzimmer (Symbolbild): Wer zu Hause feiert, sollte Regeln beachten. (Quelle: Bernd Leitner/imago-images-bilder)

Die Stimmung bei der Fußball-EM ist bisher prächtig. Der Mieterverein weist aber darauf hin, dass auch für Fans Spielregeln gelten.

Seit vergangenen Freitag läuft die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland (14. Juni bis 14. Juli). Dank des Auftaktsieges der deutschen Nationalmannschaft gegen Schottland (5:1) ist die Euphorie im ganzen Land gestiegen, die angereisten Anhänger aus den anderen Ländern sorgen für eine zusätzliche tolle Stimmung auf den Fanmeilen. Aber Achtung: Wer die EM als Mieter zu Hause groß feiern möchte, sollte Regeln beachten.

"Wer die Fußball-EM in der eigenen Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten schauen möchte, muss beachten, dass weiterhin ab 22 Uhr die allgemeine Nachtruhe gilt. Somit ist eine gewisse Zurückhaltung beim Mitfiebern oder Feiern angezeigt", sagt Hans-Jochem Witzke, der Vorsitzende des Mietervereines Düsseldorf. Lediglich für das offizielle Public Viewing seien die Lärmschutzregeln gelockert worden.

Vorsicht bei der Untervermietung

Nationalfahnen, Wimpel und Dekoration dürften am Fenster oder dem Balkon angebracht werden, berichtet Witzke. Die Befestigung müsse aber so erfolgen, dass nichts herunterfallen und niemand verletzt werden kann. "Ein Eingriff in die Bausubstanz ist nicht zulässig", sagt Witzke, der davor warnt, seine Wohnung während der EM etwa über das Portal Airbnb auswärtigen Fans zu überlassen, weil viele Hotels oder andere Unterkünfte entweder ausgebucht oder unbezahlbar geworden sind.

"Wer Teile seiner Wohnung oder die ganze Wohnung an Fußballfans untervermieten möchte, benötigt hierfür die Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt auch für Personen, die reine Schlafplätze gegen ein Entgelt anbieten möchten. Die Gerichte haben bisher zumeist so entschieden, dass kein Anspruch auf die Erteilung einer solchen Erlaubnis besteht. Wer dem zuwider handelt, riskiert die Kündigung", stellt Witzke klar.

Der Mieterverein Düsseldorf vertritt die mietrechtlichen und die wohnungspolitischen Interessen seiner gut 33.000 Mitglieder.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Mieterverein Düsseldorf vom 14. Juni (per E-Mail)
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website