Tumultartige Szenen vor Gericht Haftstrafe für "Reichsbürger"-Ärztin wegen illegaler Corona-Atteste
Ins Strafmaß sind unter anderem ihre Verstöße gegen das Waffengesetz eingepreist. Die Staatsanwaltschaft bescheinigte der Ärztin eine hohe kriminelle Energie.
Die Moritzburger Hausärztin Bianca Witzschel ist wegen unrichtiger Corona-Atteste in 1.003 Fällen verurteilt worden. Das Landgericht Dresden verhängte am Montag eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, wie das Landgericht Dresden t-online bestätigte.
Neben Betrug ist auch der vorsätzliche Besitz einer verbotenen Waffe (einem Elektroschocker ohne Prüfkennzeichen) ins Urteil eingeflossen. Drei Jahre darf sie deshalb nicht als Ärztin tätig sein. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung von rund 47.000 Euro an – Geld, dass die Ärztin mit den gefälschten Attesten kassiert haben soll.
Die falschen Corona-Atteste soll die 67-Jährige in ganz Deutschland ausgestellt haben. Laut Staatsanwaltschaft bezeichne sich die Ärztin als Angehörige der "Reichsbürger"-Gruppe des "Indigenen Volkes der Germaniten". Da die Moritzburger Medizinerin mit gefälschten Attesten mehrere Zehntausende Euros verdient hat, würde es zu kurz greifen, ihre Motivation ideologisch zu begründen.
Tumulte im Landgericht Dresden: Richter lässt Saal räumen
Während der Urteilsverkündung störten mehrere Dutzend Sympathisanten der Angeklagten mit Zwischenrufen, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Es kam zu tumultartigen Szenen im Publikum, woraufhin der Vorsitzende Richter den Saal räumen ließ und die Sitzung unterbrach. Gegen einzelne Störer wurden nach Gerichtsangaben Platzverweise erteilt.
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Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten für die Ärztin beantragt. Sie sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte während der Corona-Pandemie 2021 und 2022 an fünf Sammelterminen im ganzen Bundesgebiet auf Bestellung Atteste ausstellte. Diese Atteste befreiten die Empfänger vom Tragen der Schutzmaske, vom Impfzwang oder Schnelltest per Nasen- oder Rachenabstrich. Pro Test soll sie mindestens 25 Euro verlangt haben. Die Staatsanwaltschaft bescheinigte der Ärztin eine hohe kriminelle Energie.
Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch und die Aufhebung des Haftbefehls plädiert. Der Prozess lief seit November 2023. Seit Februar 2023 befindet sich die Angeklagte in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten, aber gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Antwort des Landgerichts Dresden auf t-online-Anfrage
- Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und afp
- Eigene Berichterstattung