Prozess um Raub im Grünen Gewölbe So rechtfertigt die Staatsanwaltschaft ihren Deal mit dem Remmo-Clan
Mit ihrem Deal wollte die Staatsanwaltschaft "retten, was zu retten war": Den Mitgliedern des Remmo-Clans drohe trotzdem eine langjährige Haftstrafe.
Im Prozess wegen des Juwelendiebstahls aus dem historischen Grünen Gewölbe am Dresdner Landgericht hat die Staatsanwaltschaft zu Beginn ihres Plädoyers den sogenannten Deal für eine Wiedergewinnung der Beute gegen öffentliche Kritik verteidigt. "Wir hatten gute Gründe für die Entscheidung und ich würde mich wieder so entscheiden", sagte Oberstaatsanwalt Christian Kohle am Freitag. Rechtlich sei sie sicher nicht falsch gewesen – ob sie das moralisch, prozesstaktisch, kriminalpolitisch war, wisse er nicht.
Es sei allein darum gegangen, die in Aussicht stehende Rückgabe der Schmuckstücke angemessen zu berücksichtigen und einen Anreiz dafür zu schaffen. Über das reduzierte Strafmaß könne man streiten, sagte Kohle. "Ich denke, wir sollten etwas demütiger sein und nicht vergessen", dass es Ende November 2022 keine Spur zu der Beute gegeben und auch keine konkrete Aussicht auf deren Rückführung bestanden habe.
Dresden: "Fünf oder sechs Jahre Haft sind eine sehr lange Zeit"
Mit dem Entgegenkommen wollte man "retten, was zu retten war", sagte Kohle. Die Angeklagten würden wahrscheinlich verurteilt und man dürfe nicht vergessen: "Auch fünf oder sechs Jahre Haft sind eine sehr lange Zeit."
Der Kunstdiebstahl aus Sachsens Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro und verursachten zudem mehr als eine Million Euro Schaden. Seit gut einem Jahr müssen sich dafür sechs junge Männer zwischen 24 und 29 Jahren verantworten. Die Deutschen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie sind wegen des Vorwurfs des schweren Bandendiebstahls, der Brandstiftung und der besonders schweren Brandstiftung angeklagt.
Fünf von ihnen hatten vor Gericht zugegeben, an dem Coup oder der Vorbereitung beteiligt gewesen zu sein, und Reue gezeigt. Die Bereitschaft dazu resultiert aus einer zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht geschlossenen Verständigung. Zuvor war der Großteil der Beute kurz vor Weihnachten 2022 zurückgegeben worden. Ein weiterer Beschuldigter streitet eine Täterschaft unter Verweis auf ein Alibi ab.
- Nachrichtenagentur dpa