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Grünes-Gewölbe-Prozess: Waren Waffen für den Einbruch eingeplant?


"Blitzeinbruch" ins Residenzschloss
Waren Waffen für den Einbruch ins Grüne Gewölbe eingeplant?

Von dpa
Aktualisiert am 03.02.2023Lesedauer: 2 Min.
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Justizbeamte bringen einen Angeklagten in den Gerichtssaal: Der zweite Verhandlungstag in Folge am Landgericht Dresden brachte neue Erkenntnisse. (Quelle: Matthias Rietschel/Reuters)
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Am Freitag erklärte ein Juwelen-Dieb, dass der Einbruch keine Auftragstat war. Über das Risiko hätten sich das Clan-Mitglied keine Gedanken gemacht.

Für den Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe gab es nach Angaben eines Angeklagten keinen Auftraggeber. Die Verkäuflichkeit des Schmucks sei als gut eingeschätzt worden, sagte einer der geständigen Angeklagten im Prozess wegen des Einbruchs am Dresdner Landgericht am Freitag in seiner Befragung durch die Staatsanwaltschaft. Es habe Personen im Hintergrund gegeben, die angeboten hätten, sich um die Verwertung zu kümmern.

Der Tatplan habe bereits gestanden, als er von einem mitangeklagten 24-Jährigen angesprochen und gefragt wurde, ob er mitmachen wolle. Er sei von diesem und zwei nicht angeklagten Mittätern eingeweiht worden. "Es ging schon konkret um die Sachen, die dann gestohlen wurden." Die Frage, ob der Plan Schuss- oder andere Waffen vorsah, verneinte er. Um das Risiko habe man sich keine weiteren Gedanken gemacht, erklärte ein Verteidiger. "Es sollte ein Blitzeinbruch sein. Rein-Raus."

Schlecht gesichtere Vitrinen: Strafminderung?

Zum Auftakt des Verhandlungstages am Freitag beantragte die Verteidigung, dass in dem Prozess nicht über den Schadenersatz entschieden wird. Einer der Anwälte kritisierte dabei die im Adhäsionsantrag des Freistaates genannten Anspruchssummen. Er argumentierte, der Diebstahl sei durch die für Gegenstände von erheblichem Wert nicht ausreichend gesicherten Ausstellungsvitrinen begünstigt worden. Diese seien auch nicht in den ursprünglichen Zustand versetzt, sondern komplett erneuert und ertüchtigt worden. Beansprucht werden dürften aber nur Reparaturkosten, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

Zudem wird die aufgerufene Summe für Beschädigungen am Museum von knapp 316.000 Euro ebenso bestritten wie der Schaden bezüglich der gestohlenen Schmuckstücke. Auch der angegebene Wert der zurückgegebenen Objekte mit knapp 43 Millionen Euro, der Beschädigungen in Höhe von fast 25,6 Millionen Euro und des noch fehlenden Schmucks von über 51,3 Millionen Euro seien nicht nachweisbar belegt, sagte der Verteidiger. Da auch Versicherungswerte nicht objektiv seien, könne das Gericht sich im Rahmen einer Schätzung nur auf Spekulation stützen.

Täter streitet weiter ab

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Laut der Anklage erbeuteten die Täter 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro und hinterließen mehr als eine Million Euro Schaden. Seit einem Jahr müssen sich dafür sechs junge Männer zwischen 23 und 29 Jahren verantworten.

Fünf Angeklagte hatten im Januar zugegeben, an dem Coup oder der Vorbereitung beteiligt gewesen zu sein. Ein weiterer Beschuldigter streitet eine Täterschaft unter Verweis auf ein Alibi ab. Nach Vorgesprächen im Zuge der späteren Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht war kurz vor Weihnachten 2022 ein Großteil der Beute teils beschädigt an die Staatlichen Kunstsammlungen zurückgegeben worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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