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Dresden: Verbot wegen Wasserknappheit – Bußgeld droht


Sonst droht Bußgeld
Dresden verhängt langfristiges Verbot – wegen Wasserknappheit

Von t-online, mgr

14.08.2024Lesedauer: 1 Min.
Bilck vom Elbufer auf den Schlosspark von Pillnitz.Vergrößern des BildesBilck auf den Schlosspark von Pillnitz: Die Stadt verbietet die Wasserentnahme aus fast allen Gewässern, die Elbe ist nicht betroffen. (Quelle: Robert Michael/dpa)

Trotz gelegentlicher Regenschauer bleiben die Wasserstände extrem niedrig. Die Stadt Dresden spricht deshalb ein Wasserentnahme-Verbot aus – gleich für mehrere Monate.

Hitze und Trockenheit führen in Dresden zu ersten Konsequenzen. Vorerst bis Jahresende darf kein Wasser mehr aus fast allen Gewässern der Landeshauptstadt entnommen werden, wie die Verwaltung mitteilte. Grund dafür sind die extrem niedrigen Wasserstände vieler Bäche und Flüsse, die trotz vereinzelter Niederschläge in den vergangenen Wochen nicht ausgeglichen werden konnten.

Besonders betroffen sind der Gorbitzbach, die Prießnitz und der Nöthnitzbach. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2024 und untersagt Eigentümern sowie Anliegern die Entnahme von Wasser aus den städtischen Bächen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von mindestens 50 Euro.

Dresden: Elbe vom Verbot ausgenommen

Ausgenommen von dem Verbot sind Wasserentnahmen mit einer gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis sowie die Bundeswasserstraße Elbe. An Lockwitzbach und Weißeritz ist das Schöpfen mit Handgefäßen weiterhin gestattet, da diese Gewässer größere Einzugsgebiete haben und auch in Trockenzeiten mehr Wasser führen.

Eine Beschränkung der Grundwasserbenutzung muss derzeit noch nicht ausgesprochen werden, hieß es weiter. Die Grundwasserstände an den Messstellen lägen aktuell im Durchschnitt bei etwa 20 Zentimetern unter dem Monatsmittel der letzten 15 Jahre. Das entspreche einer normalen Schwankung.

Abschließend erinnerte die Verwaltung an den allgemeinen Grundsatz, mit Wasser stets sorgsam und sparsam umzugehen. Zum Gießen sollte vorzugsweise Regenwasser aufgefangen und verwendet werden. Grundsätzlich wird das Gießen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden empfohlen, um Verluste durch Verdunstung zu minimieren. Rasenflächen sollten generell nicht gewässert werden.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden vom 14. August 2024 – per Mail eingegangen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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