Öffentliches Interesse überwiegt Berliner Pop-up-Radwege können vorerst bleiben
Die in der Corona-Krise angelegten temporären Radwege in Berlin müssen nicht zurückgebaut werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
In der Corona-Krise hatten viele Bezirke auf Pop-up-Radwege gesetzt, um den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten. Zwei AfD-Abgeordnete klagten auf Rückbau und bekamen im September vergangenen Jahres Recht. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab nun einer Beschwerde des Landes Berlin statt: Die temporären Radwege dürfen bleiben – vorerst.
Laut Gericht überwiege der "öffentliche Belang" den privaten Interessen eines einzelnen – nämlich das sich dessen Fahrzeit durch die Hauptstadt verlängere. Diese verlängere sich aber "nur minimal" entschieden die Richter. In der Vorinstanz eingereichten Berechnungen der Stauzeit bezögen sich aber auf einen ganz anderen Zeitraum – das Jahr 2019 – und "seien deshalb bereits im Ansatz ungeeignet".
Der Kläger müsse nun auf die finale Entscheidung seiner Klage warten. Bis dahin können die Pop-up-Radwege weiter benutzt werden. "Ein weiterer Etappensieg für mehr Verkehrssicherheit, der Mut für die Verkehrswende macht!", kommentiert die Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf Twitter.
In einem Statement auf ihrer Website fordern die Grünen alle Bezirke dazu auf, temporäre Radwege in ihren Zuständigkeiten einzurichten. Die Fahrstreifen "sind ein Segen für viele Tausend Berliner Radfahrerinnen und Radfahrer."
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Pressemitteilung vom 6. Januar
- Website der Grünen-Fraktion im AGH
- Twitter/Grüne Fraktion Berlin