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Berlin: Räumungsklage gegen alternatives Wohnprojekt "Köpi 137" erfolglos


Linkes Wohnprojekt
Räumungsklage gegen "Köpi 137" bleibt erfolglos

Von dpa
Aktualisiert am 04.12.2024 - 12:39 UhrLesedauer: 1 Min.
Autonomes Wohnprojekt "Köpi 137" (Archivbild): Die Klage der Eigentümerfirma verlor vor Gericht.Vergrößern des Bildes
Autonomes Wohnprojekt "Köpi 137" (Archivbild): Die Klage der Eigentümerfirma verlor vor Gericht. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Stefan Ziese)

Seit Jahren gibt es Streit um ein Projekt der linken Szene in Berlin. Immer wieder muss die Justiz entscheiden. Nun gibt es ein weiteres Urteil.

Das linksalternative Wohnprojekt "Köpi 137" darf in seinem Gebäude in Berlin-Mitte bleiben. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und eine Räumungsklage der Eigentümerfirma abgewiesen.

Die fristlose Kündigung des Unternehmens vom Juni 2023 sei nicht wirksam, weil den Bewohnern keine Frist zur Behebung von Mängeln etwa beim Thema Einsturzgefahr eingeräumt wurde, begründete Richter Jürgen Reichel das Urteil. Zudem gebe es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass das Haus an der Grenze zu Kreuzberg tatsächlich einsturzgefährdet sei. Es fehle jede sachkundige Aussage dazu.

Hausbesetzung schon kurz nach dem Mauerfall

Die Eigentümerfirma hatte die Kündigung mit einer akuten Einsturzgefahr begründet und argumentiert, der Verein habe die Erhaltungspflicht verletzt. Die Bewohner bestritten dies und weigerten sich, auszuziehen. So kam es zu dem Prozess.

Das Haus in der Köpenicker Straße war kurz nach dem Mauerfall besetzt worden, die Bewohner erhielten dann aber Mietverträge. Der derzeitige Vertrag ist mit einem linksalternativen Verein abgeschlossen und gilt bis 2037. Ein Nachbargrundstück mit bewohnten alten Wohn- und Bauwagen, die zum Teil zur "Köpi 137" gehörten, war im Herbst 2021 mithilfe der Polizei geräumt worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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