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Bushido gegen Abou-Chaker: Staatsanwaltschaft Berlin zieht Revision zurück


Mega-Prozess endete mit mildem Urteil
Bushido gegen Abou-Chaker: Staatsanwaltschaft gibt auf

Von t-online, ksi

17.10.2024 - 14:48 UhrLesedauer: 2 Min.
imago images 63766116Vergrößern des BildesArafat Abou-Chaker (links) und Bushido im Jahr 2010: Damals verstanden sich der Rapper und sein Ex-Manager noch gut. (Quelle: imago stock&people, via www.imago-images.de)

Nach einem milden Urteil für Bushidos Ex-Manager Arafat Abou-Chaker plante die Berliner Staatsanwaltschaft in Revision zu gehen. Doch dazu wird es nicht mehr kommen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft zieht ihre Revision im Prozess des Rappers Bushido gegen Arafat Abou-Chaker zurück. Zuerst berichtete der "Stern" darüber. "Nach Prüfung der Urteilsbegründung nimmt die Staatsanwaltschaft Berlin die Revision und Beschwerde vollumfassend zurück", teilte Michael Petzold, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, t-online auf Nachfrage mit. Die Ankläger gehen nicht mehr davon aus, dass eine andere Strafkammer zu einem abweichenden Ergebnis kommen würde, so Petzold. "Es soll dem Rechtsfrieden genüge getan und die Sache von hier aus beendet werden".

Das Landgericht Berlin sprach Abou-Chaker am 5. Februar dieses Jahres von den Hauptvorwürfen frei. Bushido war Zeuge und Nebenkläger in dem Strafverfahren. Ein Großteil der Anklagepunkte stützte sich auf seine Aussagen. Abou-Chaker wurde unter anderem vorgeworfen, den Rapper zur Zahlung von Millionenbeträgen erpresst zu haben. Das sah das Gericht nicht als erwiesen an. Mitangeklagt waren drei Brüder von Arafat Abou-Chaker im Alter von 42, 46 und 53 Jahren. Auch diese wurden von den Vorwürfen zulasten des Musikers freigesprochen.

Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, wurde lediglich wegen 13 Fällen von unerlaubten Tonbandaufnahmen zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze à 900 Euro) verurteilt.

Glaubwürdigkeit von Bushido und Ehefrau wurde angezweifelt

In der schriftlichen Urteilsbegründung, die dem "Stern" vorliegt, heißt es, dass es "unüberwindliche Zweifel am Wahrheitsgehalt" der Angaben der Zeugen und des Nebenklägers Bushido gäbe. Hierbei soll es sich seitens des Musikers um eine "Falschbelastung" handeln. Grund dafür sei der Streit mit Abou-Chaker über die Aufteilung des "Gemeinschaftsvermögens in Millionenhöhe".

"Keiner der Zeugen" habe die Angaben von Anis Ferchichi zu vermeintlichen Geldforderungen, dem Einschluss in ein Büro und einem Schlag mit einer Wasserflasche am 18. Januar 2018 bestätigt", bilanziert das Gericht in seiner Begründung. Lediglich Bushidos Frau Anna-Maria Ferchichi habe die Vorwürfe ihres Mannes gestützt, jedoch seien ihre Aussagen "von einem überschießenden Belastungseifer", geprägt gewesen. Sie habe einzelne Sachverhalte "dramatisiert und übertrieben dargestellt".

Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nicht in Revision zu gehen, wird das Urteil gegen Arafat Abou-Chaker rechtskräftig. Am 17. August 2020 begann der Prozess von Bushido gegen seinen Ex-Manager. Laut der "Bild"-Zeitung soll der Prozess, der 114 Verhandlungstage dauerte, die Steuerzahler mindestens 2,4 Millionen Euro gekostet haben. Nach dem Urteil der Richter übernimmt die Staatskasse die Kosten. Abou-Chaker muss allerdings einen kleinen Anteil selbst zahlen.

Verwendete Quellen
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