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AGBs nicht zugestimmt: Berliner Sparkasse kündigt 17.000 Kunden


Massenkündigung
Berliner Sparkasse kündigt 17.000 Kunden

Von t-online, jl

Aktualisiert am 16.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Menschen vor einer Sparkasse (Archivbild): Viele Geldhäuser in Deutschland setzen auf Strafzinsen für ihre Kunden.Vergrößern des Bildes
Menschen vor einer Sparkasse (Archivbild): Die Berliner Sparkasse kündigt 17.000 Kunden. (Quelle: Joko/imago-images-bilder)

Kündigungswelle bei der Berliner Sparkasse: Die Bank trennt sich von allen Kunden, die den AGBs nicht zugestimmt haben. Doch es gibt Ausnahmen.

Die Berliner Sparkasse hat eine große Kündigungswelle angestoßen: 17.000 Kunden sollen bald ein Kündigungsschreiben erhalten. Das bestätigte die Sparkasse auf Anfrage von t-online. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" berichtet. Der Grund für die Kündigungen ist jedoch nicht finanzieller, sondern rechtlicher Natur. Die betroffenen Personen haben – trotz mehrerer Kontaktversuche vonseiten der Bank, etwa per Post oder über die Geldautomaten – nicht den neuen AGB zugestimmt.

Hintergrund sei ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem April 2021, so der "Tagesspiegel". Demnach werde die Gebührenklausel in Bank-AGBs ohne ausdrückliche Zustimmung automatisch unwirksam.

Berliner Sparkasse: Rentner und Minderjährigen nicht gekündigt

Wie das Medium berichtet, wolle die Berliner Sparkasse jedoch zunächst nicht allen Kunden kündigen, die den AGB noch nicht zugestimmt haben. Ausnahmen seien etwa finanziell schwache Kunden, Minderjährige und Senioren.

Bei den anderen Sparkassen-Kunden ohne Einwilligung zu den AGB hat die dreimonatige Kündigungsfrist begonnen. "Sie erhalten nun zunächst ein formales Kündigungsschreiben", so eine Sparkassen-Sprecherin. Dennoch ist damit noch nicht gleich das Bankkonto weg. "Auch dieses Schreiben lässt den Kunden weiterhin die Möglichkeit, unseren Bedingungen zuzustimmen. Innerhalb einer dreimonatigen Kündigungsfrist besteht weiterhin die Möglichkeit, über alle bekannten Wege aktiv zuzustimmen."

Wird die ausdrückliche Zustimmung nicht fristgerecht übermittelt, wird die Kündigung zum 15. Mai 2023 wirksam, teilte die Berliner Sparkasse auf Anfrage von t-online mit. Dennoch besteht danach die Möglichkeit, das gekündigte Konto trotzdem weiterzuführen. "Wir werden hierzu das Konto für einen weiteren Monat nach Ablauf der Kündigungsfrist im bestehenden Umfang zur Verfügung stellen. Sollte das Konto in diesem Zeitraum bis zum 15. Juni 2023 weiterhin aktiv genutzt werden, so werden wir diese Kontonutzung als Zustimmung verstehen", so eine Sprecherin der Berliner Sparkasse.

Verwendete Quellen
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