Dank Schuldenpaket Ukraine soll weitere Milliarden aus Deutschland erhalten

Die scheidende Bundesregierung will der Ukraine doch frisches Geld bereitstellen. Das hatte Bundeskanzler Scholz bis zuletzt wegen der Schuldenbremse abgeblockt
Die Bundesregierung wird womöglich noch in dieser Woche zusätzliche Militärhilfen für die Ukraine in Höhe von etwa drei Milliarden Euro freigeben. Der Antrag des Verteidigungsministeriums liege vor und werde geprüft, sagte eine Sprecherin von Finanzminister Jörg Kukies (SPD) am Dienstag. Kukies muss entscheiden, ob er im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung eine überplanmäßige Ausgabe bewilligt.
Insider rechneten mit seiner Zustimmung. Voraussetzung sei die geplante Grundgesetzänderung für das Milliarden-Finanzpaket von Union und SPD. Danach kann die Militärhilfe faktisch auch über Kredite finanziert werden, ohne das Geld an anderer Stelle einzusparen.
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Warum die Ukraine-Hilfen vom Bundeskanzler blockiert wurden
Kukies muss eine entsprechende Vorlage dem Haushaltsausschuss zur Kenntnis geben, damit die Freigabe der Mittel wirksam wird. Das wird am Mittwoch erwartet. In einer Sondersitzung voraussichtlich am Freitag könnte die Freigabe der Mittel dann den Ausschuss passieren. Das Verfahren wurde zwischen CDU-Chef Friedrich Merz und Kanzler Olaf Scholz (SPD) vereinbart, wie die Nachrichtenagentur Reuters aus Fraktionskreisen erfuhr.
Zuvor muss jedoch am Freitag auch der Bundesrat dem Milliarden-Schuldenpaket zustimmen, über das der Bundestag am Dienstag abstimmt.
Die zusätzliche Ukraine-Hilfe war seit Monaten im Gespräch und vor allem von den Grünen wie auch Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) gefordert worden. Das Kanzleramt unter Scholz hatte das Vorhaben bislang aber blockiert. Scholz war auch für die zusätzliche Hilfe, beharrte aber darauf, dass dies nur mit einer Ausnahme von der Schuldenbremse finanziert werden könne, wenn nicht woanders gekürzt werden solle.
Diese Ausnahme von der Schuldenbremse kommt nun, wenn Bundestag und Bundesrat das Milliarden-Schuldenpaket beschließen. Dann sollen Ausgaben für Verteidigung, aber auch für Zivilschutz und zur Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten insgesamt nur noch im Volumen von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf die Schuldenbremse angerechnet werden. Faktisch können diese Ausgaben dann ohne jede Begrenzung über neue Schulden finanziert werden.
- Nachrichtenagentur Reuters