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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Zwei Kreuze Was ist der Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme?
Bei vielen Wahlen genügt nicht nur ein Kreuz: Es gibt eine Erststimme und eine Zweitstimme. Doch wie unterscheiden sich die beiden Spalten auf dem Stimmzettel?
Wer in die Wahlkabine geht, findet auf seinem Stimmzettel bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen zwei Spalten vor. Auf den ersten Blick wirken sie ähnlich: Sowohl bei der Erststimme als auch bei der Zweitstimme finden sich Namen und Parteien. Doch die beiden wirken sich unterschiedlich auf die Zusammensetzung des Parlaments aus.
Auf der linken Hälfte des Stimmzettels, also mit der Erststimme, wird eine Person gewählt. Daher kann es hier vorkommen, dass neben dem Namen des Kandidaten keine Partei steht. Die Bewerber für die Erststimme sind in jedem Wahlkreis anders. Pro Wahlkreis kann nur der Direktkandidat mit den meisten Kreuzen mithilfe der Erststimme ins Parlament einziehen.
Gradmesser der Sitzverteilung
Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei und die Kandidaten ihrer zuvor aufgestellten Liste. Bei der Bundestagswahl sind diese Listen in jedem Bundesland unterschiedlich. Die ersten fünf Kandidaten einer Partei finden sich namentlich auf dem Stimmzettel wieder.
Die Anzahl der Zweitstimmen ist der entscheidende Gradmesser für die Sitzverteilung im künftigen Parlament. Wenn am Wahlabend Prognosen und Hochrechnungen veröffentlich werden, zeigen diese stets das erwartete Zweitstimmenergebnis.
Große Parteien profitieren von Erststimme
Die kleineren Parteien erzielen den Großteil oder sogar all ihre Mandate über den Zweitstimmenanteil. Bei der Bundestagswahl 2017 gewannen Union und SPD beispielsweise 290 der 299 Direktmandate.
Während ein Direktmandat einen sicheren Platz im Parlament darstellt, regeln die Zweitstimmen nur das Verhältnis der Mandate. Erringt eine Partei mindestens genauso viele Sitze über gewonnene Wahlkreise wie ihr gemäß den Zweitstimmen zustehen würden, ziehen keine Personen von der Landesliste mehr ein.
- Der Bundeswahlleiter: Erststimme
- Der Bundeswahlleiter: Zweitstimme