"Lebensfeindliche" Unterbringung Weißer Löwe "Moyo" darf nicht bei deutschem Besitzer bleiben
In Sachsen-Anhalt hat ein Mann einen weißen Löwen in einem Käfig gehalten – in einem viel zu kleinem. Das Verwaltungsgericht Marburg entschied das Tier deshalb anderweitig unterzubringen.
Ein weißer Löwe namens "Moyo" darf nicht bei seinem privaten Halter im Landkreis Börde bleiben, weil er dort in einem rund 80 Quadratmeter großen Käfig zu wenig Platz hat. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt wies damit eine Beschwerde des Halters zurück und bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Unterbringung von "Moyo" laufe "der Wesensart des Tiers zuwider", sei "instinktwidrig" und werde von dem Löwen als "lebensfeindlich" empfunden. Der Schutz des Tierwohls sei höher zu bewerten als die Interessen des Tierhalters, entschied das Gericht. Der Beschluss ist unanfechtbar.
So war "Moyo" untergebracht
Der Landkreis Börde hatte dem Halter untersagt, das Tier auf seinem Grundstück zu halten und zu betreuen. Er wollte erreichen, dass der Löwe tierschutzgerecht untergebracht wird. Der Fall ging vor Gericht. Aktuell ist der Löwe laut einer Gerichtssprecherin noch bei seinem Privatbesitzer.
Der kombinierte Innen- und Außenkäfig messe lediglich rund 80 Quadratmeter. Die Mindestanforderungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft an die Größe für ein solches Gehege seien gravierend unterschritten. Laut einem Gutachten seien für das Außengehege mindestens 200 Quadratmeter erforderlich. Selbst wenn das Tier derzeit keine Verhaltensauffälligkeiten zeige, sei es dringend erforderlich, dass es sofort anderweitig untergebracht wird, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.
- Nachrichtenagenturen dpa, AFP