Gericht weist Klage ab Mann schießt keinen Elch – und will Schadenersatz
Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen wollte in Weißrussland Elche jagen. Er hatte jedoch nicht den gewünschten Erfolg – und verklagte den Reiseveranstalter. Den gewünschten Schadenersatz bekommt er aber nicht.
Nach einer verkorksten Elchjagd in Weißrussland bekommt ein Jäger aus dem Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen keinen Schadenersatz. Das Amtsgericht Mönchengladbach wies seine Klage gegen einen Jagdreise-Veranstalter ab. Denn der Mann habe wie vertraglich vereinbart die Chance erhalten, bei der Reise einen Elch zu erlegen. "Es kommt nicht darauf an, ob er getroffen hat oder nicht", sagte ein Gerichtssprecher. Die Vertragsbedingungen des Unternehmens seien eindeutig und die Klage damit unbegründet.
Der Jäger hatte für 3.800 Euro eine Jagdreise nach Sklov gebucht. Im Preis enthalten war eine "Abschussvorauszahlung" von 1.500 Euro für einen Elch mit einem Trophäengewicht von sechs Kilogramm. Diesen Betrag fordert er von dem Mönchengladbacher Jagdreisen-Spezialisten zurück, weil er keine Gelegenheit gehabt habe "einen Elch zu beschießen".
Motivation für den Schuss ist irrelevant
Er habe zwar auf einen Elch mit niedrigerem Trophäengewicht geschossen, diesen aber nicht getroffen. Außerdem sei das Tier krank gewesen, und er habe nur auf Anweisung des örtlichen Jagdführers darauf gezielt. Nach Auffassung des Gerichts ist die Motivation für den Schuss aber irrelevant. Der Richter hatte schon am ersten Prozesstag gesagt, dass die Klage des Jägers keine Aussicht auf Erfolg habe.
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Der Reiseveranstalter hatte argumentiert, dass der Kläger den Elch sehr wohl getroffen habe. Das Tier sei kurz danach von einem Treiber angeschossen aufgefunden worden und verendet. Der Jäger hatte das Paket mit der zugeschickten Trophäe später nicht angenommen, weil es nicht "seine" sei.
- Nachrichtenagentur dpa