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22-jährige Mutter tötete Neugeborenes – Gericht fällt Urteil


In Niedersachsen
Mutter tötete Neugeborenes – Gericht fällt Urteil

Von afp
Aktualisiert am 16.02.2021Lesedauer: 1 Min.
Die Angeklagte sitzt neben ihrem Anwalt Moritz Klay im Landgericht: Die 22-jährige Frau ist wegen des Tötens ihres neugeborenen Sohnes verurteilt worden.Vergrößern des Bildes
Die Angeklagte sitzt neben ihrem Anwalt Moritz Klay im Landgericht: Die 22-jährige Frau ist wegen des Tötens ihres neugeborenen Sohnes verurteilt worden. (Quelle: Philipp Schulze/dpa)
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In Lüneburg wurde eine Frau wegen Totschlags in minderschwerem Fall verurteilt. Sie hatte ihr Neugeborenes getötet. Die Leiche wurde erst ein Jahr später entdeckt.

Ein knappes halbes Jahr nach dem Fund eines toten Neugeborenen in Bardowick in Niedersachsen hat das Landgericht Lüneburg die Mutter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen die 22-Jährige nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Montag wegen Totschlags in einem minderschweren Fall schuldig. Sie habe nach der Geburt in einem "emotionalen Überforderungszustand" gehandelt.

Laut Anklage hatte die junge Frau ihr Neugeborenes kurz nach dessen Geburt im September 2019 im Haus ihrer Familie erstickt oder erwürgt. Danach soll sie die Leiche gekühlt gelagert und später auf dem Grundstück abgelegt haben, wo diese erst nach knapp einem Jahr im August 2020 bei Malerarbeiten gefunden wurde.

Mordverdacht hatte sich nicht erhärtet

Die Frau war ursprünglich wegen Mordverdachts angeklagt, etwaige Mordmerkmale konkretisierten sich in der Verhandlung aber nicht. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer sechs Jahre Haft wegen Totschlags, die Verteidigung einen Freispruch oder höchstens einen Bewährungsstrafe. Das Urteil fiel außerdem bereits nach zwei Prozesstagen. Vorgesehen waren zunächst fünf.

Zum Prozessauftakt hatte die Beschuldigte über ihren Verteidiger erklären lassen, sie sei davon ausgegangen, dass das Baby tot zur Welt gekommen sei. Es habe kein Lebenszeichen gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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