Mordprozess in Berlin Gericht spricht Clanmitglied frei: Tumult im Saal
Er soll einen 43-Jährigen mit einem Baseballschläger getötet haben – doch beweisen lässt sich das nicht. Deswegen hat ein Berliner Gericht einen jungen Mann freigesprochen – und Aufruhr ausgelöst.
Mehr als zwei Jahre nach einem tödlichen Angriff auf einen 43-jährigen Mann in Berlin-Britz mit einem Baseballschläger ist ein 21-Jähriger vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Ein Tatnachweis habe sich nicht führen lassen, begründete das Landgericht am Mittwoch.
Nach Verkündung des Freispruchs kam es zu einem Tumult im Gerichtssaal. Der als Chef eines bekannten arabischstämmigen Berliner Clans geltende Vater des 21-Jährigen schrie in Richtung des Staatsanwalts, bis ihn Angehörige und Justizwachtmeister auf den Flur drängten. Der Staatsanwalt, der achteinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags gefordert hatte, kündigte Rechtsmittel an.
Die Beweise reichten nicht
Die Tötung des aus einer anderen arabischen Großfamilie stammenden 43-Jährigen sei eine brutale und menschenverachtende Tat, hieß es weiter im Urteil. In dem 14-monatigen Prozess sei es aber mangels geeigneter Beweismittel nicht möglich gewesen, das Verbrechen im Einzelnen aufzuklären.
Wesentliches Indiz sei eine minimale DNA-Mischspur gewesen, die an der Hosentasche des Opfers sichergestellt wurde. Zeugen hätten geschildert, dass die Täter Handschuhe trugen. Die Spur könnte durch eine Übertragung an die Tasche gekommen sein.
Der Mann hatte gerade seine Kinder in die Schule gebracht
Zwei Männer hatten dem 43-Jährigen im Mai 2017 vor einem Wohnhaus aufgelauert. Als er gerade zwei seiner Kinder zur Schule gebracht hatte, wurde er attackiert. Einer der Täter habe zahlreiche Schläge mit dem Baseballschläger vor allem gegen den Kopf des Geschädigten geführt, so Augenzeugen. Der 43-Jährige verstarb noch am Tatort.
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Die Richter sahen bei einigen Indizien zwar zumindest Hinweise auf die Familie des 21-Jährigen, nicht aber auf ihn selbst. Für die erlittene Untersuchungshaft seit Oktober 2017 sei der Angeklagte zu entschädigten, so das Gericht.
- Nachrichtenagentur dpa