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"Elysium"-Prozess: So funktionierte die Tauschbörse der Kinderschänder


Prozessbeginn in Limburg
"Elysium": So funktionierte die Tauschbörse der Kinderschänder

Von dpa, so

Aktualisiert am 02.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Screenshot der Login-Seite von "Elysium": Vier Männer aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern stehen seit Donnerstag in Limburg vor Gericht.Vergrößern des BildesScreenshot der Login-Seite von "Elysium": Vier Männer aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern stehen seit Donnerstag in Limburg vor Gericht. (Quelle: Arne Dedert/dpa)
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Mehr als 110.000 Mitglieder hatte "Elysium", eine Tauschbörse für Kinderpornografie. Den mutmaßlichen Betreibern kamen die Ermittler wegen eines Programmierfehlers auf die Spur.

Mehr als ein Jahr nach Abschaltung der Plattform für Kinderpornografie "Elysium" beginnt in Limburg der Prozess gegen die mutmaßlichen Betreiber der Website. In den Ermittlungen konnten vier Männer aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern identifiziert werden. Ihnen wird vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte verbreitet zu haben. Von Donnerstag an stehen sie in Limburg vor Gericht. Der Prozess hat überraschend schnell begonnen.

Die wichtigsten Fakten zu dem Fall im Überblick

Was war "Elysium"?

Elysium war eine Tauschbörse für kinderpornografische Inhalte. Nutzer konnten Fotos und Videos untereinander tauschen. Viele der Inhalte haben die User selbst gefilmt und auf der Plattform hochgeladen. Unter den Aufnahmen war auch der sexuelle Missbrauch von Säuglingen und Kleinkindern zu finden. Elysium war im Darknet, dem verborgenen Teil des Internets, zu finden.

Ermittlungen im Darknet besonders schwierig

Das "dunkle Internet" erschwert den Ermittlern oft die Arbeit. Der Fall Elysium liegt anders. Die Entdeckung der Plattform und Identifikation der mutmaßlichen Betreiber durch eine Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt war ein großer Erfolg, da sich die Suche im Darknet gewöhnlich als schwierig erweist.

Bei der Einrichtung von Elysium sei ein Fehler bei der Programmierung unterlaufen, sodass man feststellen konnte, wo der Server stand und auch, wer der mutmaßliche Betreiber sei, sagte Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk in einem Interview mit hessenschau.de. Im Darknet sind Menschen mithilfe von IP-Adresse eigentlich nicht identifizierbar.

Deutsche Plattform für Nutzer weltweit

Nach Angaben des Oberstaatsanwalts wurde die Plattform zwar aus Deutschland betrieben, richtete sich aber an Nutzer in der ganzen Welt. Vergleichbare Darknet-Plattfiormen habe es bislang nur im Ausland gegeben, sagte Ungefuk. "Die Plattform hat innerhalb von sechs Monaten sehr viele Nutzer gewonnen, sodass wir davon ausgehen können, dass nahezu jedes Mitglied der kinderpornografischen Szene in Deutschland bei Elysium aktiv war“, erklärte er.

Bis zur Abschaltung der angebotenen Plattform im Juni 2017 durch das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurden auf der Plattform mehr als 111.000 Mitgliederkonten registriert. Die Ermittlungen ergaben, dass Elysium Ende 2016 entstand.

Die Angeklagten

Die Angeklagten sind zwischen 40 und 62 Jahre alt. Einer der Angeklagten, ein 40-Jähriger aus Bad Camberg (Kreis Limburg-Weilburg), soll für den Betrieb des Servers verantwortlich gewesen sein und Zugriff darauf gehabt haben. Die Anklage geht davon aus, dass er dafür in seinem Unternehmen die Computeranlage zur Verfügung gestellt hatte.

Ein 58-Jähriger soll die Website eingerichtet und die Software geschrieben haben. Zwei weitere Männer im Alter von 47 und 62 Jahren sollen als Chat-Moderatoren bei Elysium mitgewirkt haben. Der 62-Jährige aus Bayern soll außerdem die Kinder eines Österreichers sexuell missbraucht haben, nachdem er den Vater über die Plattform kennengelernt hatte.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • Bericht von hessenschau.de
  • Interview mit Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk
  • Eigene Recherche
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