Kein Kündigungsgrund VW muss mutmaßlichen Islamisten weiter beschäftigen
Ein Montagearbeiter von VW wollte nach Syrien reisen, um sich dem militanten Dschihad anzuschließen. Kündigen darf der Autobauer dem Mann deshalb aber nicht.
Das Landesarbeitsgericht Hannover hat die Kündigung eines mutmaßlichen Islamisten beim Autobauer Volkswagen für unwirksam erklärt. Der bloße Verdacht einer Zugehörigkeit zu einer radikal-militanten Bewegung reiche für eine Kündigung des Arbeitsvertrages nicht aus, urteilten am Montag die Richter in Hannover. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist möglich.
Dem Mann war nach einer gescheiterten Ausreise Richtung Syrien der Pass entzogen worden. VW hatte dem Montagearbeiter gekündigt, weil der Verdacht bestand, dass er sich dem militanten Dschihad anschließen wolle.
"Nur bei einer konkreten Störung des Arbeitsverhältnisses sind solche Umstände als Kündigungsgründe geeignet", hieß es zur Begründung. "Rein außerdienstliche Umstände können die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses weder fristlos noch fristgemäß rechtfertigen", so die Richter (AZ.: 15 Sa 319/17).
- dpa