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Bundesgerichtshof hebt Mordurteil gegen Berliner Raser auf


Wegweisende Entscheidung
Bundesgerichtshof hebt Mordurteil gegen Raser auf

Von dpa, df

Aktualisiert am 01.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Die Folgen des illegalen Wettrennens 2016: Die Tauentzienstraße in Berlin ist mit Trümmern übersät.Vergrößern des Bildes
Die Folgen des illegalen Wettrennens 2016: Die Tauentzienstraße in Berlin ist mit Trümmern übersät. (Quelle: Britta Pedersen/dpa)
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Die lebenslangen Freiheitsstrafen gegen zwei Raser aus Berlin wegen Mordes sind nicht rechtens, entscheidet der Bundesgerichtshof. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden.

Das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser ist aufgehoben. Die beiden verurteilten jungen Männer hatten sich 2016 in Berlin ein spontanes Rennen geliefert. Dabei starb ein unbeteiligter Autofahrer. Das Berliner Landgericht hatte die beiden deswegen wegen Mordes verurteilt. Dagegen legten sie Revision ein.

Das Rennen

Am 1. Februar 2016 hatten sich die beiden jungen Männer auf dem Kurfürstendamm in Berlin mit ihren Autos ein spontanes Rennen ("Stechen") geliefert. Sie waren mit bis zu 160 Kilometern pro Stunde unterwegs, missachteten rote Ampeln, einer rammte dabei einen Geländewagen. Dessen Fahrer hatte keine Chance: Der 69-Jährige starb noch an der Unfallstelle.

Das Landgericht Berlin verurteilte beide Raser wegen Mordes. Aus Sicht der Richter nahmen die Raser den Tod anderer billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. Die beiden hätten "mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz" gehandelt und das Auto dabei als Mordwaffe genutzt. Neben der lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes wurde ihnen der Führerschein auf Lebenszeit entzogen. Dagegen legten die beiden Verurteilten Revision ein (Az.: 4 StR 399/17).

Bundesrichter sehen Vorsatz nicht belegt

Der BGH sah einen Vorsatz vom Landgericht nicht belegt - er ist Voraussetzung für ein Mordurteil. Der BGH wies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Die beiden Raser können nun auf eine wesentlich mildere Strafe hoffen. Bei einer fahrlässigen Tötung reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

Die höchsten deutschen Strafrichter klopften das Berliner Urteil auf Rechtsfehler ab. Dabei geht es insbesondere um die Feststellung des "bedingten Vorsatzes" anstelle der "bewussten Fahrlässigkeit". Kann man jemandem Vorsatz – Juristen nennen es "dolus eventualis" (Eventualvorsatz) – unterstellen, der ohne Rücksicht auf mögliche Opfer durch die Stadt rast? "Das ist sicher grenzwertig", kommentierte Verkehrsrechtspezialist Andreas Krämer vom Deutschen Anwaltverein (DAV) noch vor der BGH-Entscheidung.

Wie urteilten die Gerichte bisher?

In der Vergangenheit gab es bei Raser-Unfällen mit tödlichem Ausgang Urteile wegen fahrlässiger Tötung, die teils zur Bewährung ausgesetzt wurden. Seit Oktober sieht das Strafgesetzbuch aber bis zu zehn Jahre Haft für verbotene Autorennen vor. Die Regelung kann für die beiden Raser aber nicht mehr angewandt werden. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag fordert auch, dass Raser und Drängler künftig höhere Bußgelder und schneller Fahrverbote erhalten.

Die aktuelle Entscheidung des BGH, das Berliner Raser-Urteil zu kippen, könnte nach hinten losgehen, fürchtet Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer. Er spricht von einem "furchtbaren Signal für alle Raser" und fürchtet, dass viele Raser nur wahrnehmen: "Das Urteil ist gekippt." Er hätte es deshalb besser gefunden, wenn das Berliner Landgericht wegen Totschlags geurteilt hätte: "Das schon wäre mutig gewesen."

Kein "Freibrief" für Raser

Ein Freibrief für Raser ist das Urteil aus Karlsruhe aber nicht: Raser können weiterhin als Mörder verurteilt werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Verwendete Quellen
  • dpa
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