Störung der Totenruhe Mann zahlt Strafe für Ausgraben der Urne seiner toten Mutter
Ein Mann aus Thüringen muss wegen Störung der Totenruhe 1500 Euro an einen Hospizdienst zahlen. Er hatte die Urne seiner verstorbenen Mutter auf dem Friedhof ausgegraben und sie ins Regal seiner Gartenlaube gestellt.
Das Amtsgericht Nordhausen stellte das Strafverfahren gegen Auflagen ein.
Der 58-Jährige hatte zu Prozessbeginn zugegeben, im Oktober 2015 in Bleicherode die Urne der 89-Jährigen ausgegraben zu haben. Er habe den angeblich letzten Willen seiner Mutter erfüllen und sie beerdigen wollen. Außerdem habe er nichts vom Beerdigungstermin gewusst, hatte er moniert.
"Keine Billigung der Tat"
Eine erste Urnenbeisetzung hatte der Mann per einstweiliger Verfügung zunächst verhindert. Ende Oktober 2015 hatte er dann abends mit einer Schaufel die Urne ausgegraben und in die Gartenlaube gebracht. Dort wurde sie von der Polizei bei einer Durchsuchung gefunden.
"Die Verfahrenseinstellung ist keine Billigung dessen, was Sie gemacht haben", sagte Richter Henning Horstmeier. Der 58-Jährige müsse auch die Kosten für die bereits erfolgte erneute Beerdigung bezahlen.