Besonders grausamer Fall in China 13-Jähriger mit Schaufel erschlagen – Jugendliche zu langer Haft verurteilt
Ein Gericht in China hat zwei 13-jährige Jungen wegen Mordes zu langen Haftstrafen verurteilt. Ein weiterer wurde freigesprochen.
In der nordchinesischen Stadt Handan hat ein Gericht zwei 13-Jährige wegen vorsätzlicher Tötung eines gleichaltrigen Mitschülers zu lebenslanger Haft und zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Das berichtete das chinesische Staatsfernsehen unter Berufung auf das zuständige Gericht. Ein dritter Angeklagter im gleichen Alter wurde freigesprochen, muss sich jedoch einer Sondererziehung unterziehen.
Der Fall hatte im März 2024 große Bestürzung in China ausgelöst. Die Polizei entdeckte das Opfer, das in einem verlassenen Gewächshaus vergraben war, nahe der Millionenstadt Handan in der Provinz Hebei. Der später freigesprochene Junge führte die Beamten zum Fundort des Leichnams.
Tat zuvor geplant
Nach Angaben des Gerichts hatten die beiden verurteilten Jungen einen Streit mit dem Opfer und planten gemeinsam dessen Tötung, um an dessen Geld zu gelangen. Sie sollen den Jungen in das Gewächshaus gelockt haben, wo er von einem der Täter mit einer Schaufel getötet wurde, während der zweite Täter half. Der dritte Junge war zunächst anwesend, verließ dann jedoch das Gewächshaus. Einen Tag nach der Tat nahm die Polizei alle drei Jungen fest.
- Ab wann ist man strafmündig? Verständlich erklärt
Das Gericht beschrieb die Umstände des Mordes als besonders grausam. Zwei der Jungen konnten trotz ihres Alters aufgrund eines speziellen Paragrafen im chinesischen Strafgesetz strafrechtlich belangt werden. In Deutschland gilt eine andere Regelung: Hier sind Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig.
Sonderregelung in China
Laut dem speziellen Paragrafen im chinesischen Strafgesetz können Kinder zwischen zwölf und 14 Jahren zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie auf besonders grausame Weise und unter besonders schlimmen Umständen Verbrechen wie vorsätzliche Tötung oder schwere Körperverletzung mit Todesfolge begehen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Obersten Staatsanwaltschaft.
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- Nachrichtenagentur dpa