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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Jugendstrafrecht Ab wann ist man strafmündig? Verständlich erklärt
Die Debatte über die Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen ist in Deutschland keine neue. Doch ab welchem Alter ist ein Kind strafmündig?
Laut deutschem Gesetz sind alle Menschen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, für ihre Handlungen verantwortlich und können dafür auch strafrechtlich belangt werden. Dieses Alter der Schuldfähigkeit ist in Deutschland eindeutig festgelegt.
Strafmündigkeit in Deutschland – das gilt für Kinder unter 14
Bis zum 14. Lebensjahr gelten Kinder in Deutschland als nicht strafmündig und können somit auch nicht vor Gericht verantwortlich gemacht werden. Das gilt unabhängig von der Schwere der Tat oder der Reife des Kindes. Das ist seit dem Jahr 1923 klar im Artikel 19 Strafgesetzbuch geregelt.
Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Kind unter 14 Jahren die Tragweite seiner Taten nicht begreifen kann. Es fehlt somit die Voraussetzung für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit.
Familienrecht statt Strafrecht
Ganz tatenlos muss der Gesetzgeber jedoch nicht bleiben, wenn ein Kind unter 14 Jahren eine Straftat begeht. Familiengerichte können in solchen Fällen eine Anordnung aussprechen, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Auch gravierende Maßnahmen können ergriffen werden. Hierzu zählen die Entziehung des Sorgerechts oder die Unterbringung in einem Heim oder einer psychiatrischen Klinik.
Bedingt strafmündig ab dem 14. Lebensjahr
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gelten als bedingt strafmündig. Bevor eine Strafe ausgesprochen wird, klärt das Gericht, ob der Täter nach seiner sittlichen und geistlichen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Das Gericht muss also festlegen, ob der Täter in der Lage war, die Konsequenzen seiner Tat zu verstehen. Die Strafe, welche verhängt wird, hat einen erzieherischen Charakter. Der Straftäter soll die Konsequenzen seiner Tat begreifen und zukünftig von einer Wiederholung abhalten.
Voll strafmündig ab 18 Jahren
Mit Beginn der Volljährigkeit gilt ein Mensch in Deutschland als voll strafmündig. Ab dem 18. Lebensjahr ist somit auch die Verhängung einer Schuldstrafe möglich, die im Strafgesetzbuch geregelt ist. Bis zu einem Alter von 21 Jahren kann jedoch noch das Jugendstrafrecht angewandt werden.
Über die Anwendung des Jugendstrafrechts entscheidet der Richter. Ausschlaggebend hierfür sind eine positive Prognose, sowie ernsthafte Reue. Hat der jugendliche Täter beispielsweise eine Aussicht auf einen Ausbildungsplatz und eine Chance, ins normale Leben zurückzufinden, kann das positiv gewertet werden.
- gesetze-im-internet.de: "Strafgesetzbuch" (Stand: 18.07.2023)
- gesetze-im-internet.de: "Strafgesetzbuch (StGB): § 19 Schuldunfähigkeit des Kindes" (Stand: 18.07.2023)
- justizportal.niedersachsen.de: "Jugendstrafrecht" (Stand: 18.07.2023)