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Ehemaliger Pfarrer in Fulda zu vier Jahren Haft verurteilt


Missbrauchsprozess
Ehemaliger Pfarrer in Fulda zu vier Jahren Haft verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 28.10.2024Lesedauer: 1 Min.
Prozess gegen ehemaligen Pfarrer startetVergrößern des Bildes
Der ehemalige Pfarrer nahm das Urteil fast regungslos zur Kenntnis. (Archivfoto) (Quelle: Lukas Fortkord/dpa/dpa-bilder)
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Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt: Ein ehemaliger Pfarrer ist deshalb nun vom Landgericht Fulda verurteilt worden.

Im Prozess um schweren sexuellen Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt ist ein ehemaliger katholischer Pfarrer vom Landgericht Fulda zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die schiere Masse der Fälle habe den Angeklagten in diese Strafhöhe gebracht, erklärte das Gericht unter anderem in seiner Urteilsbegründung.

Die Kammer sprach den 43-Jährigen in allen 68 Anklagepunkte schuldig, sagte der Sprecher des Gerichts, Dominik Dute. "Wobei am schwersten der Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in kinderpornografischer Absicht wiegt."

Revision angekündigt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann in Chatverläufen auf einer Videochatplattform in mehreren Fällen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornographischem Material schuldig gemacht habe. In einigen Chatverläufen habe er Kindern, die auch als solche zu erkennen gewesen seien, zum Teil "hartes kinderpornographisches" Material vorgespielt. Auch habe er Kinder und Jugendliche zu sexuellen Handlungen aufgefordert und sich selbst bei solchen gezeigt. Das dabei entstandene Videomaterial habe er abgespeichert und behalten.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ist mit dem Urteil zufrieden, sagte im Anschluss der leitende Staatsanwalt Benjamin Krause. Das Urteil zeige, dass sexueller Missbrauch von Kindern auch ohne Körperkontakt nicht akzeptiert werde.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte sich für eine Strafe von höchstens zwei Jahren ausgesprochen, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der Verteidiger des nun verurteilten Mannes kündigte bereits eine Revision an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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