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Oberhausen: Mädchen hantiert mit Messer auf Spielplatz – Polizei schießt


Kind lief auf Beamte zu
Zwölfjährige mit Messer auf Spielplatz – Polizei schießt

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 10.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Abgesperrter Spielplatz (Symbolbild): Ein Beamtin schoss zweimal in die Luft, erst dann wurde das Kind überwältigt.Vergrößern des Bildes
Abgesperrter Spielplatz (Symbolbild): Eine Beamtin schoss zweimal in die Luft, erst dann wurde das Kind überwältigt. (Quelle: Rolf Poss/imago-images-bilder)

In Oberhausen soll ein zwölfjähriges Mädchen Beamte bedroht haben. Eine Polizistin zückte ihre Waffe und schoss.

Die Polizei hat ein zwölfjähriges Mädchen auf einem Spielplatz in Oberhausen (Nordrhein-Westfalen) überwältigt. Wie die Beamten am Mittwoch mitteilten, soll das Kind am Dienstagnachmittag auf dem Spielplatz mit einem Messer hantiert haben.

Zeugen riefen gegen 15.30 Uhr die Polizei. Als die ersten Beamten eintrafen, sei das Mädchen "in bedrohlicher Weise" mit dem Messer in der Hand auf die Polizisten zugekommen. Eine Aufforderung zum Stehenbleiben habe das Kind ignoriert, woraufhin eine Beamtin einen Warnschuss in die Luft abgegeben habe.

Polizistin schießt zweimal – dann wird das Kind überwältigt

Die Zwölfjährige sei jedoch weiter auf die Polizisten zugegangen, weshalb die Beamtin ein weiteres Mal in die Luft geschossen habe, teilte das Polizeipräsidium Oberhausen mit. Erst dann habe die Situation entschärft werden können: Das Mädchen sei kurz irritiert gewesen, das habe man genutzt, um es zu überwältigen. Dabei habe ein Zeuge geholfen, der sich dem Mädchen von der anderen Seite genähert habe.

Das Kind blieb unverletzt. Auch sonst sei niemand ernsthaft verletzt worden, sagte Staatsanwalt Felix Bachmann t-online. Weitere Details zum Ablauf des Polizeieinsatzes und des Geschehens zuvor wollte er nicht nennen. Ob das Mädchen andere Kinder bedroht habe oder wie genau der Zeuge einschritt, würden die Ermittler zumindest am Mittwoch noch nicht mitteilen, sagte er.

Waren die Schüsse gerechtfertigt?

Das Verfahren wurde der zuständigen Dezernentin der Staatsanwaltschaft Duisburg für psychisch auffällige Straftäter und Straftäterinnen zur Prüfung eines Anfangsverdachts übergeben. Das Kind sei strafunmündig, sagte Staatsanwalt Bachmann. Gegebenenfalls werde der Fall darum zu einer Sache für das Jugendamt.

Die Staatsanwaltschaft werde aber auch auf die Polizei schauen, sagte der Staatsanwalt. "Es gilt, der Frage nachzugehen, ob die Schüsse gerechtfertigt waren."

Verwendete Quellen
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