Staatsschutz ermittelt Unbekannte schänden Grab von Wolfgang Schäuble
Unbekannte haben das Grab von Wolfgang Schäuble (CDU) geschändet. Jetzt ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft.
Unbekannte haben in das Grab des verstorbenen CDU-Politikers Wolfgang Schäuble ein mehr als ein Meter tiefes Loch gegraben. Der Vorfall ereignete sich auf dem Waldbachfriedhof in Offenburg, der Heimatstadt Schäubles. Das teilten Staatsanwaltschaft und Polizei am Montag mit.
Der im Dezember 2023 verstorbene Schäuble war Anfang Januar auf dem Waldbachfriedhof beigesetzt worden. Am vergangenen Montagmorgen entdeckten städtische Mitarbeiter auf seinem Grab aufgeworfene Erde. Nach ersten Ermittlungen haben die unbekannten Täter ein rund 1,20 Meter tiefes, trichterförmiges Loch gegraben. Bis zum Sarg gelangten sie jedoch nicht.
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Ermittlungen laufen
"Es wurden Ermittlungen wegen Störung der Totenruhe eingeleitet", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Offenburg. Der kriminalpolizeiliche Staatsschutz des Polizeipräsidiums Offenburg hat in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft die Untersuchungen übernommen.
Wie ein dpa-Mitarbeiter am Montag feststellte, ist die Grabstätte kaum wiederzuerkennen. Anstelle des Grabes ist nur noch eine rechteckige Fläche zu sehen, das Holzkreuz mit Schäubles Namen fehlt.
Ein Sprecher der Polizei teilte mit, dass vor der Beschädigung kein Grabstein vorhanden war, nur das Holzkreuzt. Nicht näher benannte "Utensilien", die sich auf dem Grab befanden, wurden von den Beamten als Beweismittel sichergestellt.
Bislang gibt es keine Erkenntnisse zu den möglichen Hintergründen dieser Tat. Die Polizei bittet daher um Hinweise aus der Bevölkerung und sucht Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben könnten.
Trauer in der Stadt
Der Offenburger Oberbürgermeister Marco Steffens (CDU) erklärte, am Grab Schäubles sei in niederträchtiger Weise die Totenruhe gestört worden. "Das ist schrecklich und macht uns traurig", so Steffens. "Wir hoffen auf rasche Aufklärung durch die Polizei und eine harte Bestrafung der Täter."
Die Störung der Totenruhe kann laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
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- Nachrichtenagentur AFP